Medienmitteilung

Soforthilfe an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

02/09/2014 | Dienststelle für Sozialwesen

(IVS).- Eine bedeutende Anzahl von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind bis 1981 in der Schweiz Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen geworden. Im Jahr 2010 hat der Bund anerkannt, dass diese Massnahmen ungeeignet waren und hat sich bei den Opfern entschuldigt. Die Schweizer Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat die Kantone gebeten, sich im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl an einem Fonds für die Soforthilfe zu beteiligen. Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, 200'106 Franken in den Fonds zu überweisen. Zugleich hat die Regierung die OHG-Beratungsstelle Wallis in Sitten als Anlaufstelle für die Hilfsgesuche bestimmt.

Viele dieser Opfer sind bereits im Pensionsalter und haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Das Ergreifen von dringlichen Massnahmen ist daher wichtig, um jenen Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden, die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.

Auf Bundesebene ist im letzten Jahr ein „Runder Tisch“ eingeführt worden, wobei Fachpersonen Vorschläge für Massnahmen in Zusammenhang mit den FSZM erarbeiten, welche sämtliche Kategorien von Opfern einschliessen. Die SODK hat die Kantone dazu eingeladen, an die Speisung des Fonds für die Soforthilfe in der Höhe von rund 5 Millionen Franken im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl beizutragen. Die Verwaltung des Fonds wurde der Glückskette übertragen.

Die Walliser Regierung vertritt die Ansicht, dass die Schaffung dieses Fonds auf schweizerischer Ebene Sinn macht und wichtig und richtig ist. Der Betrag für die Beteiligung des Kantons wird daher aus dem Hilfsfonds des Staatrats entnommen.

Ersten Einschätzungen zufolge dürften bis 1981 im Wallis rund 700 Personen Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geworden sein.


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