Medienmitteilung

Verdacht auf Steuerhinterziehung

14/08/2014 | Kantonale Steuerverwaltung


Die kantonale Steuerverwaltung hat von der ASU die Durchführung einer Untersuchung verlangt

 

(IVS). – Mehrere Tageszeitungen veröffentlichen heute Artikel über einen Verdachtsfall auf Steuerhinterziehung im Wallis. Die kantonale Steuerverwaltung hat in diesem Dossier die nötigen Massnahmen ergriffen. Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zusammen.

 

Die kantonale Steuerverwaltung (KSV) hat von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Durchführung einer Untersuchung gemäss Artikel 190 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) gegen einen im Wallis wohnhaften Steuerpflichtigen verlangt.

 

Bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen können die Kantone von der ESTV die Durchführung einer Untersuchung verlangen. Diese wird von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) in Zusammenarbeit mit der KSV durchgeführt. Die ASU verfügt über verschiedene Zwangs- und Untersuchungsmittel (Beschlagnahmung, Durchsuchung, Aufhebung des Bankgeheimnisses, Zeugeneinvernahme usw.), über welche die kantonalen Steuerverwaltungen nicht verfügen (Art. 190 ff. DBG).

 

Da sie an das Steuergeheimnis gebunden ist, kann die kantonale Steuerverwaltung keine weiterführenden Informationen zu diesem Dossier geben.

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