Medienmitteilung

Dossier Dominique Giroud

11/08/2014 | Kantonale Steuerverwaltung


Der Staat Wallis ergriff Massnahmen auf steuerlicher und strafrechtlicher Ebene

 

(IVS). – Im Dossier Giroud ergriff der Staat Wallis Massnahmen sowohl in steuerlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Auf steuerlicher Ebene hat die kantonale Steuerverwaltung (KSV) die nötigen Schritte für die Eröffnung der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuerrechnungen unternommen. Sie hat auch Steuerbussen ausgesprochen. Auf strafrechtlicher Ebene hat sie Einsprache gegen den Strafbefehl der zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt vom 16. Juli 2014 erhoben und parallel vorsorglich Anzeige gegen Dominique Giroud beim Staatsanwalt des Kantons Wallis hinterlegt.

 

Im Laufe des Jahres 2010 hat die kantonale Steuerverwaltung (KSV) von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Durchführung einer Untersuchung gegen Dominique Giroud und seine Gesellschaften verlangt. Ab diesem Datum hat die ASU in Zusammenarbeit mit der KSV eine Reihe von Instruktionsmassnahmen ergriffen. Im Oktober 2013 hat die ASU der KSV ihren abschliessenden Untersuchungsbericht unterbreitet. Das Dossier ging also wieder in die Zuständigkeit der KSV – in enger Zusammenarbeit mit der ESTV – über.

 

Steuerdossier

Das Steuerdossier liegt in der Zuständigkeit der KSV und umfasst die Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren. Auf steuerlicher Ebene hat die kantonale Steuerverwaltung (KSV) die nötigen Schritte für die Eröffnung der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuerrechnungen unternommen. Sie hat auch Steuerbussen ausgesprochen. Die KSV kann sich allerdings nicht zu den Beträgen äussern, da sie an das Steuergeheimnis gebunden ist. Diese Verfügungen können vor den zuständigen Instanzen, die von der KSV unabhängig sind, angefochten werden. Das Glossar auf der Internetsite der ESTV[1] gibt Auskunft über die verschiedenen Zuständigkeiten sowie die Definition von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. 

 

Strafdossier

Das Strafdossier in Sachen Urkundenfälschung und Steuerbetrug liegt in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbehörden. Da die ASU – in Zusammenarbeit mit der KSV – die Untersuchung durchgeführt und den relevanten Sachverhalt ermittelt hat, ist es auch sie, die Strafanzeige gegen Dominique Giroud für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Vergehen (Urkundenfälschung und Steuerbetrug) erhoben hat.

 

 

Am 16. Juli 2014 wurde Dominique Giroud wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug verurteilt. Die Analyse der KSV hat ergeben, dass die Waadtländer Staatsanwaltschaft lediglich die Vergehen auf Ebene des Bundessteuerrechts (Art. 186 DBG), nicht aber jene auf Ebene des kantonalen Steuerrechts (Art. 59 StHG und 212 StG) behandelt hat.

 

Um die Interessen des Kantons bestmöglich zu wahren, hat die KSV Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben und parallel vorsorglich Anzeige gegen Dominique Giroud beim Staatsanwalt des Kantons Wallis hinterlegt. 

 

 

 

 

 

 



[1] http://www.estv.admin.ch/org/00046/00052/00059/index.html?lang=de

 

 

Medienmitteilung