Medienmitteilung

Verurteilung von Dominique Giroud

04/08/2014 | Kantonale Steuerverwaltung


Der Staat Wallis erhebt Einsprache gegen den Strafbefehl

der Waadtländer Staatsanwaltschaft

 

(IVS).- Im Rahmen der Affäre Dominique Giroud hat die kantonale Steuerverwaltung Einsprache gegen den Strafbefehl der zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt vom 16. Juli 2014 erhoben. Die kantonale Steuerverwaltung ist denn auch der Ansicht, dass sich der erlassene Strafbefehl lediglich mit den Widerhandlungen im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer befasst. Folglich hat sie Einsprache erhoben, um Gewähr zu haben, dass auch die Widerhandlungen im Zusammenhang mit den Kantons- und Gemeindesteuern berücksichtigt wurden. Das Strafverfahren hat keinerlei Einfluss auf die laufenden Steuerverfahren.

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