Medienmitteilung

Medizinische Kontrolluntersuchungen von Führern von Motorfahrzeugen

30/06/2014 | Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt


(IVS).- Ab dem 1. Juli 2014 können die medizinischen Kontrollen der Berufschauffeure, die bisher vom GNW in seinen Zentren durchgeführt wurden, bei allen für diese Aufgabe ausgebildeten Ärzten ausgeführt werden. Die Beurteilung der Fahrfähigkeit der über 70-jährigen Chauffeure bleibt bei den Hausärzten. Das Zentrum für medizinische Expertisen des Spital Wallis führt die Beurteilung der Fahrer durch, bei welchen Abhängigkeitsprobleme oder Zweifel hinsichtlich des allgemeinen Gesundheitszustandes bestehen.

 

Die Bestimmungen über die medizinischen Kontrollen bei Berufschauffeuren sind gegenwärtig in Revision.

 

Um sich an diese Änderungen anzupassen, trafen sich die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS), der Walliser Ärzteverband (WAeV) und das Spital Wallis (GNW) um ein neues Konzept zu erarbeiten. Die Arbeit der in diesem Gebiet ausgebildeten erstbehandelnden Ärzte wird aufgewertet. die Zusammenarbeit unter diesen Ärzten, dem WAeV und der DSUS wird verstärkt. Auf die wiederholt auftretenden Anfragen der betroffenen Berufsgruppen wird mit diesem Konzept ebenfalls eingegangen.

 

Ab dem 1. Juli 2014 werden die medizinischen Kontrollen für Berufschauffeure, die bisher vom GNW in seinen Zentren von Martigny, Sitten und Visp durchgeführt wurden, von allen Ärzten ausgeführt werden können, die eine spezifische Ausbildung in diesem Bereich absolviert haben. Eine Liste der über 130 auf alle Bezirke verteilten zugelassenen Ärzte wird im Aufgebot beigelegt sein. Die betroffenen Fahrer können einen zugelassenen Arzt ihrer Wahl konsultieren.

 

Die medizinischen Kontrollen der über 70-jährigen Personen werden nach wie vor von den Hausärzten durchgeführt. Nach dem 1. Juli 2015, infolge gesetzlicher Veränderungen die schweizweit in Kraft treten werden, müssen auch diese über eine spezifische Ausbildung verfügen.

 

Der WAeV stellt die Ausbildung der beteiligten Ärzte auf dem Gebiet der Verkehrsmedizin sicher und stellt ihnen die entsprechenden Unterlagen sowie die mit den Partnern ausgearbeiteten administrativen und medizinischen Weisungen zur Verfügung. Dies um einheitliche medizinische Kontrolluntersuchungen zu gewährleisten.


Das GNW, durch sein Zentrum für medizinische Expertisen, wird mit der Beurteilung der Fähigkeit der Fahrer beauftragt, die Abhängigkeitsprobleme (Alkohol, Drogensucht, Medikamente) haben oder deren Gesundheitszustand zweifelhaft ist und einen Einfluss auf ihrer Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher zu lenken, haben könnten. Das GNW wird ebenfalls einbezogen, um seine Meinung über komplexe Fälle abzugeben oder im Falle, wo die Anordnung einer medizinischen Kontrolluntersuchung oder Diagnosen in Frage gestellt werden.

 

Diese Aufteilung der medizinischen Kontrollen wird während eines Jahres von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der DSUS, des WAeV und des GNW begleitet, um die Qualität der Untersuchungsergebnisse sicherzustellen. Danach wird Bilanz gezogen und allfällig notwendige Anpassungen werden ins neue Konzept einfliessen.

 

 

 

 

Medienmtiteilung