Medienmitteilung

Wallis verbietet Süssung der Weine mit Traubenmostkonzentrat

23/06/2014 | Dienststelle für Landwirtschaft


(IVS).- Auf Vorschlag des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) änderte der Staatsrat die kantonale Verordnung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 ab. Das Wallis verbietet somit als erster Schweizer Kanton die Versüssung seiner Weine mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK).

Das Inkrafttreten der Verordnungen zur eidgenössischen Agrarpolitik (AP 2014-17) und zur Bundespolitik im Lebensmittelbereich zog eine Aktualisierung der kantonalen Verordnung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 (RWV) nach sich.

Neben verschiedenen technischen Anpassungen entschied der Staatsrat, die Süssung der Walliser AOC-Weine mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) zu verbieten. Dieses Vorgehen, bei welchem dem Wein vor der Flaschenabfüllung konzentrierter Traumenmost zugeführt wird, ist gemäss der Bundesverordnung über alkoholische Getränke (VaG) seit dem 1. Januar 2014 gestattet. Die VaG erteilt jedoch den Kantonen die Kompetenz, restriktivere Massnahmen zu verordnen. Der Staatsrat nutzt somit diese Kompetenz, um die Echtheit und den typischen Charakter der Walliser Weine zu garantieren.

Besagte Änderungen der RWV waren diesen Frühling bei den betroffenen Kreisen in der Vernehmlassung und wurden mit der Zustimmung des Branchenverbands der Walliser Weine (IVV) verabschiedet. Sie treten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Darüber hinaus bestätigte der Staatsrat deutlich seinen Willen, die Petite Arvine AOC zu schützen, nachdem die Mehrheit des Grossen Rats im März 2014 ein Postulat verabschiedet hatte, welches die Anreicherung dieses Walliser Symbolweins mit anderen Rebsorten verbieten will. Der Staatsrat beauftragte ferner den IVV, ihm bis im Dezember 2014 alle nützlichen Vorschläge zu unterbreiten, um die Qualität und Echtheit dieses Weins zu schützen, namentlich durch das Verbot einer Anreicherung mit anderen Rebsorten. Ziel ist es, die RWV rechtzeitig für die Weinlese 2015 anzupassen. Und schliesslich muss betont werden, dass dieser Wille der Regierung nicht neu ist. Das DVER hatte bereits 2007 im Rahmen eines Entwurfs der RWV-Revision das Verbot einer Anreicherung der Petite Arvine AOC vorgeschlagen.

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