Medienmitteilung

Reform der Institutionen - Konkrete Umsetzung

18/06/2014 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten


(IVS).- Nachdem der Grosse Rat einstimmig grünes Licht erteilt hatte  und zwischen Oktober 2013 und Februar 2014  das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde,  unterbreitet der Staatsrat dem Parlament die Botschaft und die Änderungsvorschläge der Kantonsverfassung, soweit sie die kantonalen Institutionen betreffen. Wesentliche Änderungsvorschläge: ein Grosser Rat, der aus 130 Abgeordneten und 130 Suppleanten besteht, die in sechs Wahlkreisen gewählt werden sowie ein Staatsrat, der sieben Mitglieder zählt, die nach dem Majorzsystem gewählt werden. Der Bezirk bleibt als Einheit für die Organisation der Grossratswahlen bestehen, wird jedoch als territoriale Verwaltungseinheit abgeschafft.

Verschiedene Abgeordnete hatten vorgeschlagen, die Reform der Institutionen in mehrere Teile zu gliedern. Dies in erster Linie, um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden. . Die Regierung hat dies zur Kenntnis genommen und an der Sitzung vom 16. April 2014 entschieden, das Projekt der Reform der kantonalen Institutionen (R21) in drei Teile zu gliedern: Kanton, Gemeinden und Spezielles (betrifft insbesondere die Dauer der Mandate).

Diese Lösung rechtfertigt sich umso mehr, nachdem das Bundesgericht mit Urteil vom 12. Februar 2014 entschied, dass das aktuelle Wahlsystem der Abgeordneten des Grossen Rates nach Proporz nicht bundesverfassungskonform ist. Um eine Rechtsunsicherheit bei den nächsten kantonalen Wahlen zu verhindern, wurde entschieden, den Teil betreffend den Kanton prioritär zu behandeln.

Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zeigt das grosse Interesse der konsultierten Kreise. Gegen 300 Antworten wurden bei der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) eingereicht. Alle im Grossen Rat vertretenen politischen Parteien, 69% der Einwohnergemeinden, vor allem jene des Oberwallis (83%), die meisten Burgergemeinden mit einem getrennten Burgerrat sowie 87 Maturaklassen haben ihre Meinung dazu geäussert.

Gestützt auf diese Ergebnisse und angetrieben vom Willen, die Anordnungen des Bundesgerichts so schnell wie möglich umzusetzen, hat der Staatsrat die Botschaft und die entsprechenden Änderungsvorschläge der Kantonsverfassung angenommen.

Die Schwerpunkte der Reform werden wie folgt zusammengefasst:

-         ein Grosser Rat bestehend aus 130 Abgeordneten und 130 Suppleanten, die in sechs Wahlkreisen nach dem Proporzwahlverfahren oder nach dem Verfahren des doppelten Proporz gewählt werden. In beiden Fällen bleibt der Bezirk als Einheit für die Organisation der Grossratswahlen bestehen. In der ersten Variante werden die Wahlkreise aus einem Zusammenschluss der Bezirke mit Ausnahme von Siders gebildet, in der zweiten Variante werden die Wahlkreise in Unterwahlkreise eingeteilt, wiederum mit Ausnahme von Siders. Der Staatsrat spricht sich für die zweite Variante aus.

-        ein Staatsrat bestehend aus sieben Mitgliedern, welche nach dem Mehrheitssystem gewählt werden; jede Region (Ober-, Mittel- und Unterwallis) ist im Staatsrat vertreten; zwei sichere Sitze sind für das Oberwallis gewährleistet. Die Bestimmung, nach welcher nur ein Staatsrat aus demselben Bezirk stammen darf, wird aufgehobendie Wahlen des Grossen Rates und des Staatsrats finden im Herbst statt. Der Amtsantritt des Staatsrats entspricht dem Kalenderjahr.

-       Schliesslich wird der Bezirk als territoriale Verwaltungseinheit abgeschafft. Die ihm angehörigen Organe, sprich der Bezirksrat, die Präfekten und die Vizepräfekten, werden ebenfalls abgeschafft.

Das Projekt betreffend die Reform der Institutionen ermöglicht es, den Kanton mit modernen Institutionen auszustatten, die den heutigen Gegebenheiten entsprechen und dennoch seine Geschichte respektieren.

Nach der parlamentarischen Debatte wird die Vorlage dem Volk im März 2015 unterbreitet.

 

 

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