Medienmitteilung

Spitalplanung 2015

06/06/2014 | Dienststelle für Gesundheitswesen


Entwürfe der Spitallisten in der Vernehmlassung

(IVS).- Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat die Entwürfe der Spitallisten für die Akutsomatik, die Rehabilitation und die Palliativpflege, die Psychiatrie sowie für die Wartebetten in die Vernehmlassung geschickt. Die Spitallisten legen die Leistungen fest, welche von jedem Spital und jeder Klinik zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden können. Diese Listen wurden gemäss den neuen eidgenössischen Planungskriterien ausgearbeitet und sollten am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Neue eidgenössische Planungskriterien

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone, eine bedarfsgerechte Spitalplanung durchzuführen. Diese Planung hat zum Ziel, die Bedarfsdeckung an Spitalpflege in der Bevölkerung sicherzustellen, die Patientensicherheit und die Qualität der Leistungen zu gewährleisten, auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu achten und die Kosten zu kontrollieren.

Im Anschluss an die KVG-Revision vom 21. Dezember 2007 müssen die Kantone bis am
1. Januar 2015 ihre Spitalplanung gemäss den neuen, eidgenössischen Bestimmungen überarbeiten. Diese sehen vor allem einheitliche Rahmenbedingungen für alle Spitäler vor, ob privat oder öffentlich.  Daher hat der Kanton Wallis, wie bereits die Mehrheit der Schweizer Kantone, die Methode der Kantone Zürich und Bern angewandt, welche auch von der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und  
-direktoren (GDK) empfohlen wird.

Transparentes und wettbewerbsförderndes Auswertungsverfahren

Das Planungsverfahren hat mit der Bedarfsanalyse der Spitalpflege in der Walliser Bevölkerung begonnen (siehe Medienmitteilung vom 25. Juni 2013). Daraufhin wurden im Oktober 2013 die Leistungsaufträge bei allen Spitaleinrichtungen im Kanton ausgeschrieben.

Neun Spitaleinrichtungen haben sich im Anschluss an die Ausschreibung beworben: Das Spital Wallis (HVS), das Spital Riviera-Chablais (HRC), die Clinique de Valère in Sitten, die Clinique CIC Valais in Saxon, die Clinique romande de réadaptation (CRR), das Rehazentrum Leukerbad (RZL) sowie die Berner, Luzerner und Genfer Klinik in Montana.

Die eingegangenen Bewerbungen unterlagen einem strikten Auswertungsverfahren, das verschiedene gesetzliche und medizinische Kriterien sowie Anforderungen an die Qualität und Wirtschaftlichkeit beinhaltete. Mit jedem Bewerber wurden anschliessend Gespräche geführt.

Vier verschiedene Spitallisten

Die Angebotsanalyse mündete in der Ausarbeitung von verschiedenen Spitallisten für die Akutsomatik, die Rehabilitation und die Palliativpflege, die Psychiatrie sowie für die Wartebetten.

Der Planungsentwurf sieht vor, dass alle Spitaleinrichtungen, die sich beworben haben, einen Leistungsauftrag erhalten werden. Dieser Leistungsauftrag beinhaltet Leistungen, deren Kriterien und Anforderungen im Rahmen der Planung strikt eingehalten wurden.

Inkrafttreten am 1. Januar 2015

Die neuen Spitallisten sind nun in der Vernehmlassung mit Frist bis am 8. August 2014.   Der Staatsrat möchte bis Ende Sommer 2014 Stellung beziehen, damit die neue Spitalplanung gemäss den eidgenössischen Bestimmungen am 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

Zusätzlich wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das Jahr für Jahr überwacht, ob die Prognosen der effektiven Entwicklung entsprechen. Jede Spitalliste kann daher zu jeder Zeit und unabhängig von den anderen Spitallisten überarbeitet werden, damit Überkapazitäten vermieden und Unterversorgung verhindert werden können.

 

 

 

 

 

 

 

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