Medienmitteilung

Raumplanungsgesetz (RPG)

03/06/2014 | Dienststelle für Raumentwicklung


Umsetzung der neuen Bestimmungen  

(IVS).- Aufgrund der Übergangsbestimmungen der RPG-Revision, welche seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist, dürfen die Bauzonen nicht vergrössert werden, bis der überarbeitete Richtplan vom Bund genehmigt wird. Der Kanton Wallis setzt sich via Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) für eine adäquate Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen ein und arbeitet dabei eng mit den Gemeinden zusammen.  

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes am 1. Mai 2014 hat  die Übergangsfrist begonnen, während der die Kantone ihren Richtplan anpassen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen müssen. Die unmittelbaren Auswirkungen für die Walliser Gemeinden beschränken sich auf die Übergangs-bestimmungen, welche vorsehen, dass die Bauzonen bis zur Genehmigung des angepassten Richtplans durch den Bund nicht ohne eine gleichzeitige flächengleiche Kompensation vergrössert werden dürfen.

Im Wallis hat das DVER die Gemeinden im Rahmen von zwei Veranstaltungen am 12. Mai 2014 in Naters sowie am 2. Juni 2014 in Chateauneuf ausführlich informiert. Ein konstruktiver Dialog sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen sind bei der Suche nach verträglichen Lösungen und der Umsetzung der neuen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Anlässlich dieser Informationsveranstaltungen wurden den Gemeinden erste Resultate der Bauzonenstatistik des Kantons Wallis präsentiert. Im Laufe des Sommers werden jeder Gemeinde zusätzliche Informationen zur ihrer spezifischen Situation sowie dem geplanten weiteren Vorgehen zugesandt. Der Kanton sieht verschiedene Instrument und Massnahmen für den Umgang mit überdimensionierten Bauzonen vor. Je nach spezifischer Ausgangslage der Gemeinden können diese Instrumente angepasst werden. Weitere Informationen sowie eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen sind auf der Internetseite des Kantons verfügbar (www.vs.ch).

Gleichzeitig wurde auch der Stand der Arbeiten im Reformprojekt «Raumentwicklung 2020» des Kantons präsentiert. Mit diesem Projekt, welches bereits 2010 lanciert wurde, sollen die Grundlage der kantonalen Strategie geschaffen werden. Gearbeitet wird in drei Teilprojekten und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Walliser Gemeinden. Ein wichtiger Schritt ist dabei das kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK). Dieses wurde kürzlich zusammen mit der entsprechenden Botschaft vom Staatsrat genehmigt und wird dem Grossen Rat zur Behandlung in der Session vom kommenden September vorgelegt. Der Entwurf des kantonalen Raumentwicklungskonzepts wurde in einem breiten Vernehmlassungsprozess erarbeitet und beinhaltet die Grundsätze der zukünftigen räumlichen Entwicklung sowie die entsprechenden strategischen Raumentwicklungsziele. Es bildet die übergeordnete strategische Ebene des kantonalen Richtplans.

 

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