Medienmitteilung

Qualität und Rückverfolgbarkeit in der Weinbranche

30/05/2014 | Dienststelle für Landwirtschaft


(IVS).- Die Walliser Regierung setzt sich für eine Verbesserung der Qualität und der Rückverfolgbarkeit in der Weinbranche ein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Schwächen des aktuellen Systems aufzudecken und Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen.

 

Seit zahlreichen Jahren unternimmt der Kanton Wallis in Zusammenarbeit mit den Branchenorganisationen umfangreiche Anstrengungen, um die Qualität seiner Weine, insbesondere durch die Einführung von Produktionsquoten und einer systematischen Unterstützung der Weinbranche, zu verbessern.

 

Allerdings haben die Kellerkontrollen durch die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), die Interkantonale Zertifizierungsstelle (OIC) und die Steuerbehörden gewisse Unregelmässigkeiten auf verschiedenen Ebenen der Weinbranche ans Licht gebracht – Unregelmässigkeiten, die für Schlagzeilen gesorgt haben.

 

Unlängst hat die SWK eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den eidgenössischen, interkantonalen und kantonalen Kontrollinstanzen vorgeschlagen. Auf Walliser Ebene hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) in ihrem Bericht vom 20. Mai ebenfalls die Wichtigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für die Kontrollen zuständigen Behörden unterstrichen. 

 

Mit der Einsetzung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, welcher die kantonalen Verantwortlichen der zuständigen Instanzen angehören, will der Staatsrat nun das Kontrollsystem der Weinbranche sowohl auf Ebene der Produktion (Anbau, Einkellerung und Abfüllung usw.) als auch des Verkaufs unter die Lupe nehmen. Ziel der Regierung ist es, allfällige Schwächen des Systems zu orten, Koordinationsmängel aufzudecken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge anzubringen.

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