Medienmitteilung

Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates

20/05/2014 | Staatskanzlei 


Der Staatsrat nimmt von zwei Berichten der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates Kenntnis

 

(IVS).- Der Staatsrat hat von den Berichten der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates über den Weinverschnitt im Wallis und über das Geomatikdossier LN-Vorhaben Kenntnis genommen. Die Regierung wird diese Berichte nun prüfen, um die nötigen Massnahmen ergreifen zu können.

 

Bericht über den Weinverschnitt im Wallis

Die Walliser Regierung hat die Feststellungen der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) zur Kenntnis genommen. In ihrem Bericht weist die GPK darauf hin, dass in den vergangenen Jahren ein Rückgang der grösseren und kleineren Unregelmässigkeiten sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene zu beobachten ist. Im Wallis, so die GPK, wird die Kellerkontrolle korrekt und unter Respektierung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Gesetzgebung durchgeführt. Die Kommission hat auch das Dossier Giroud Vins SA unter die Lupe genommen und dabei eine Chronologie der zwischen 2001 und 2008 beim Kantonschemiker angezeigten Fälle erstellt.  Sie stellt fest, dass die zwischen 2006 und 2009 gemeldeten Verschnitte weniger als 5% der in diesem Zeitraum eingekellerten Volumen betreffen. Die Kommission weist darauf hin, dass der Kantonschemiker im Rahmen seiner Funktionen über eine bestimmte Bandbreite an Kompetenzen verfügt, die von der Anwendung der Extremmassnahme (nämlich Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde ohne die Garantie der Verhängung einer Strafe) bis zur Anwendung von ihm zur Verfügung stehenden behördlichen Massnahmen, die sich in vielen Fällen als abschreckend erweisen, reicht. Die GPK ist jedoch der Ansicht, dass der Kantonschemiker nicht streng genug war, ohne dass ihm allerdings Gefälligkeit vorgeworfen werden könnte. Sie empfiehlt allerdings, dass Wiederholungsfälle inskünftig systematisch bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt werden und wünscht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), der Interkantonalen Zertifizierungsstelle (IZS) und den Kantonschemikern. Die Walliser Regierung wird diese Vorschläge prüfen und die nötigen Massnahmen ergreifen.

 

Bericht über das Geomatikdossier LN-Vorhaben

Die Walliser Regierung hat ebenfalls vom Bericht der GPK über die Numerisierung der Vermessung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Kenntnis genommen. In ihrem Bericht stellt die GPK fest, dass das primäre Ziel, nämlich die Bereitstellung der zur Festlegung der Direktzahlungen notwendigen Daten, erreicht wurde. Allerdings wurde das Ziel, das gesamte Vorhaben fristgerecht abzuschliessen, nicht eingehalten, die Kosten wurden überschritten und es kam zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Interpretation der Methode. Die GPK weist allerdings darauf hin, dass im Wallis, einem Kanton mit einer schwierigen Topographie, innert relativ kurzer Zeit ein umfangreiches Projekt auf die Beine gestellt werden musste, während in zahlreichen anderen Kantonen ein deutlich geringeres Engagement erforderlich war, da die amtliche Vermessung in diesen Kantonen weitaus fortgeschrittener war. Für die Zusatzarbeiten, die noch unternommen werden müssen, gibt die Kommission eine Reihe von Empfehlungen ab, wie beispielsweise die Verlängerung der Durchführungsfristen oder die Überführung der neuen Daten in das Grundbuch. Die Empfehlungen der GPK werden bei der Planung der vorgesehenen Arbeiten berücksichtigt werden.

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