Medienmitteilung

Annahme kantonales Gesetz über die Langzeitpflege

18/05/2014 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur


Annahme kantonales Gesetz über die Langzeitpflege

(IVS).- Die Walliser Regierung nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Walliser Stimmbevölkerung das kantonale Gesetz über die Langzeitpflege angenommen hat. Die Annahme hat den Staatsrat gefreut und er dankt der Bevölkerung für das positive Ergebnis.

 

Die neue Pflegefinanzierung ist angesichts der äusserst angespannten finanziellen Situation des Kantons und den vorgesehenen Budgetkürzungen eine notwendige, aber verkraftbare Massnahme für die betroffenen Personen. Denn das Gesetz sieht vor, dass sich nur Heimbewohnerinnen und -bewohner beteiligen müssen, deren finanzielle Situation dies erlaubt.

 

Das neue Gesetz umfasst zudem den Auf- und Ausbau eines Langzeitpflegeangebots, das auf Würde, Gleichbehandlung und Zugang für alle basiert. Mit dem neuen Gesetz wird eine nachhaltige  Pflegefinanzierung ermöglicht. Dank dem Gesetz kann die öffentliche Hand dem steigenden Bedarf im Bereich der Betreuung von älteren Menschen begegnen.

MM