Medienmitteilung

Schutz der Minderjährigen - Ernennung von Mediatoren

16/05/2014 | Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsfragen und Sport


(IVS).- Der Auftrag der ermächtigten Personen, eine Mediation im Jugendstrafrecht durchzuführen, wurde durch die vom Grossen Rat am 15. November 2013 angenommene Änderung des Einführungs­gesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO) präzisiert.  

Die Änderung des EGJStPO sieht die Lösung eines Leistungsauftrags vor, der an zwei Berufsmediatoren pro Region erteilt wird, und nicht wie bis anhin an eine unbestimmte Anzahl Mediatoren, die auf einer offiziellen Liste aufgeführt sind. Auf diese Weise soll der Auftrag der Mediatoren präzisiert und genau abgesteckt werden, um die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis zum Richter zu stärken. Ferner verleiht der vom Staat erteilte Leistungsauftrag dem Mediationsverfahren einen offiziellen Charakter, was das Vertrauen der Opfer in die Mediation stärken soll.

Der Vorsteher des für die Sicherheit zuständigen Departements hat auf Vorschlag des Jugendgerichts sechs Leistungsaufträge zur Umsetzung der Mediationen gemäss den im Bundes- und Kantonsrecht vorgesehenen Bestimmungen mit folgenden Personen abgeschlossen (alphabetisch):  

-    Jocelyne Duc Schweri, Sitten

-    Jean Gay, Martinach

-    Nathalie Iannone, St.Pierre-de-Clages

-    Gertrud In-Albon, Brig

-    Nicole Pellaud Buratti, Martinach

-    Hilda Studer-Theler, Brig

 

Amtsantritt der Mediatoren ist der 1. Juni 2014, gleichzeitig wie die Inkraftsetzung der Änderung des  EGJStPO.

 

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