Medienmitteilung

A9-Baustelle Teilstrecke Steg/Gampel Ost – Visp West

06/03/2014 | Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau


Öffentliche Planauflage der Ergänzungen zum Ausführungsprojekt des Gedeckten Einschnittes Raron

 

(IVS).-  Neue Sicherheitsvorschriften des Bundes verlangten bei der Gestaltung des Gedeckten Einschnittes Raron Anpassungen. Diese Projektergänzungen liegen ab dem 10. März 2014 öffentlich auf. Das Bauvorhaben ist im Gelände ausgesteckt. Nach Behandlung allfälliger Einsprachen erfolgt die Genehmigung für den Bau des Gedeckten Einschnittes Raron.

 

Die künftige Autobahn in Raron führt durch einen Tagbautunnel, den Gedeckten Einschnitt Raron. Dabei wird der Ortsteil Turtig unterfahren. Obwohl das Ausführungsprojekt bereits seit 2005 genehmigt vorliegt, zwangen neue Sicherheits- und Umweltvorschriften des Bundes die Verantwortlichen dazu, ergänzende Massnahmen zu planen und in Form einer Ergänzung zum Ausführungsprojekt zusätzlich aufzulegen.

 

Die Ergänzungen im Detail

 

Bei den Ergänzungen zum genehmigten Ausführungsprojekt des Gedeckten Einschnittes Raron handelt es sich um drei Elemente:

 

Anpassung Portalbereiche und Querschnitt (Sicherheitsmassnahme):
Um zu verhindern, dass im Brandfall Rauch oder Schadstoffe in die andere Tunnelröhre gelangen, müssen die Portale nicht mehr nebeneinander sondern versetzt angeordnet sein. Das bedeutet auf beiden Seiten eine Verlängerung der Einfahrten um 40 m und eine leichte Vergrösserung Einfahrtsröhre in der Höhe. Die Portale werden gleich aussehen wie jenes beim Gedeckten Einschnitt Turtmann.

Bau Betriebszentralen (Sicherheitsmassnahme) :


Die neuen Vorschriften verlangen für den Tunnel zwei Betriebszentralen. Bisher war nur ein Pumpschacht beim Bahnhof Raron vorgesehen. Die Betriebszentralen stehen rund 120 m zurückversetzt vom Portal auf dem Dach des Tunnels, sowohl im Osten als auch im Westen. Sie dienen der elektrischen Versorgung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung des Tunnels. Für den Pumpschacht ergibt sich ein neuer Standort östlich des Bahnhofs Raron.


Bau Strassenabwasserbehandlungsanlage (Umweltmassnahme):


Die neuen Richtlinien schreiben vor, dass Abwässer von Nationalstrassen gesammelt und behandelt werden müssen. Hierzu bedarf es östlich des Bahnhofs Raron u. a. eines Absetz- und eines Versickerungsbeckens.

 

Ablauf des öffentlichen Auflageverfahrens

 

Die Unterlagen zu den Projektergänzungen liegen vom 10. März bis zum 8. April bei der Gemeindeverwaltung Raron und beim Amt für Nationalstrassenbau in Gamsen öffentlich zur Einsicht auf. Im Gelände sind die Bauvorhaben ausgesteckt bzw. profiliert. Wer Partei ist, kann gegen die Projektergänzungen beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einsprechen. Die Gemeinden können allfällige Interessen mit einer Einsprache wahren. Alle Anpassungen befinden sich auf Boden im Eigentum des Kantons Wallis. Nach erfolgter Genehmigung durch das UVEK und der Genehmigung des Detailprojektes durch das ASTRA kann mit dem Bau des Gedeckten Einschnittes Raron begonnen werden.

 

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