Medienmitteilung

Religionsunterricht an der OS-Schule in Brig-Glis

10/02/2014 | Dienststelle für Unterrichtswesen


Kündigung aus religiösen Gründen?


(IVS).- Der Leserbrief von Wilfried Heu im Le Nouvelliste vom 8. Februar 2014 veranlasst das Departement für Bildung und Sicherheit  zu folgender Klarstellung.

 

  • Für das Departement spielt bei der Ernennung von Lehrpersonen die religiöse Überzeugung des Bewerbers/Bewerberin keine Rolle. Es stellt jene Lehrpersonen an, welche die Gemeinden vorschlagen. Das Departement klärt einzig die Richtigkeit der Ausbildung und der vorgelegten Diplome ab.

 

  • Die Oberwalliser Lehrerin unterrichtete auf der Basis eines temporär befristeten Vertrags und war von der Gemeinde für das Schuljahr 2013-2014 nicht vorgeschlagen worden. Die drei Unterrichtstunden Ethik/Religionen/Gemeinschaft vom Vorjahr konnte die Gemeinde im neuen Jahr nicht mehr vergeben.

  • Es versteht sich von selbst, dass die betreffende Lehrerin für das Schuljahr 2014/15 den ihrer Ausbildung entsprechenden Unterricht erteilen kann, sofern eine Gemeinde dies dem Departement vorschlägt.

 

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