Medienmitteilung

Konfessioneller Religionsunterricht an der Orientierungsschule in Brig-Glis

04/02/2014 | Dienststelle für Unterrichtswesen


Staatsrat hat die Beschwerde von Edith Inderkummen-Kuonen abgewiesen

 

(IVS).- Durch den Austritt aus der Kirche von Edith Inderkummen-Kuonen, hat der Bischof von Sitten mit Schreiben vom 10. Juni 2013 ihr die Ermächtigung zur Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts mit sofortiger Wirkung entzogen. Am 20. Juni 2013 hat der Vorsteher des Departements für Bildung und Sicherheit (DBS) die Anstellung dieser Lehrperson für die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts aufgelöst. Der Staatsrat hat mit Entscheid vom 29. Januar 2014 die Beschwerde der besagten Lehrperson gegen den Entscheid vom 20. Juni 2013 abgewiesen.

 

Im Schuljahr 2012 - 2013 erteilte diese Lehrperson auch noch drei Lektionen im Fach «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» an der Orientierungsschule in Brig-Glis. Der Unterricht in diesem Fach wurde durch den Entscheid des Departements für Bildung und Sicherheit vom 20. Juni 2013 nicht betroffen.

 

Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 teilte der Schulpräsident von Brig-Glis der Dienststelle für Unterrichtswesen mit, dass die Notwendigkeit der Anstellung einer spezialisierten Fachkraft für den Bereich «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» nicht gegeben sei. Damit konnte die Schulbehörde von Brig-Glis dieser Lehrperson für das Schuljahr 2013/2014 keine Lektionen mehr zuteilen.

 

Eine Kündigung für das Schuljahr 2013 - 2014 konnte nicht mehr vorgenommen werden, da der Kündigungstermin auf den 1. März 2013 gefallen wäre. Dagegen hält der Staatsrat in seinem Entscheid fest, dass das DBS der Lehrperson die Anstellung für die drei Lektionen «Ethik-Religionen-Gemeinschaft» vor dem
1. März 2014 zu kündigen habe.

 

Aufgrund dieser Situation hat das DBS die Kündigung umgehend Edith Inderkummen-Kuonen am 3. Februar 2014 eröffnet.

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