Medienmitteilung

Rindertuberkulose – Viehherden werden erneut kontrolliert

04/02/2014 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen


(IVS).- Nachdem 2013 in der Westschweiz mehrere Fälle von Rindertuberkulose festgestellt wurden, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für 2014 eine Strategie zur Bekämpfung und tierärztlichen Überwachung festgelegt, die für die ganze Schweiz massgebend ist. Im Kanton Wallis und in der ganzen Schweiz werden seit Mitte Januar neue Kontrollen durchgeführt.

Das Jahr 2013 war geprägt von der Bekämpfung einer Rindertuberkuloseseuche in unserem Kanton. Die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVV) sowie die praktizierenden Tierärzte und die Züchter wurden davon ziemlich in Anspruch genommen.

Aufgrund der Strategie zur Bekämpfung der Krankheit und zu deren  Überwachung werden das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)  sowie die kantonalen und eidgenössischen Gesundheitsbehörden weiterhin gemeinsame Anstrengungen unternehmen, damit die Schweiz als tuberkulosefrei eingestuft bleibt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Schweiz 2 bis 3 Jahre notwendig sind, um die Rindertuberkulose nach einem Fall vollständig auszurotten, in den mehrere Dutzend landwirtschaftliche Betriebe involviert sind.

Die Strategie des BLV verlangt nun von jedem Kanton neue Herdenkontrollen. Im Wallis sind diese unter der Leitung des Kantonstierarztes bereits im Gang. Diese Kontrollen betreffen alle Kühe, die 2013 mit den positiv getesteten Tieren in Kontakt kamen.  Bei Reaktionen auf den Tuberkulin-Hauttest muss dieser anschliessend durch einen Bluttest bestätigt werden.

Dieser neue Bluttest wurde kürzlich vom BLV bewilligt. Die Diagnose wird damit präziser ausfallen und die Zahl der geschlachteten Tiere mit zweifelhaftem Resultat beim Hauttest kann verringert werden.

Inzwischen haben bereits einige Kühe positiv auf den in diesem Jahr durchgeführten Haut- und Bluttest reagiert. Diese Tiere werden geschlachtet, einer Autopsie sowie zusätzlichen Analysen unterzogen, um zu Erkenntnissen  zur Abklärung der Ansteckungsgefahr zu gelangen.

Aufgrund der Resultate der Zusatzanalysen werden auch Lebensmittelkontrollen bei den geschlachteten Tieren durchgeführt.

Im Weiteren sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der in der Westschweiz aktiven Rindertuberkulose (ssp. bovis) und der Tuberkulose, die gegenwärtig in der Ostschweiz auftritt (ssp. caprae), nicht um denselben Erregertyp handelt.



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