Medienmitteilung

Gemeinde des Berggebietes und des ländlichen Raums

16/01/2014 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation


Neue Liste der Gemeinden mit spezifischen Problemen des Berggebietes und des ländlichen Raums für die Periode 2014-2017

(IVS).- Das Inkrafttreten des Gesetzes über die Regionalpolitik im Jahre 2008 und der entsprechenden Verordnung im 2009 hat den Willen des Kantons, die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der verschiedenen Regionen des Wallis zu verbessern, aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums gerichtet. Ihre Strukturprobleme bedürfen einer gezielten finanziellen Unterstützung.

Entsprechend den Bestimmungen der geltenden Verordnung, welche alle vier Jahre eine Anpassung der Kriterien vorsieht, hat der Staatsrat die Liste der Gemeinden mit spezifischen Problemen des Berggebietes und des ländlichen Raums für die Periode 2014-2017 erstellt. Jede Walliser Gemeinde wurde unter dem Blickwinkel von vier Kriterien (demographische Entwicklung, Extensivierung/Intensivierung Bodennutzung, übermässige Entwicklung von Steuerlast und Überbauung, Dynamisierung des tertiären Sektors) wissenschaftlich untersucht.

Die Anzahl der Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums für die Periode 2014-2017 beträgt danach 42 Gemeinden, im Vergleich zu 52 Gemeinden für die Periode 2009-2013. Einige Gemeinden fallen aufgrund von Gemeindefusionen nicht mehr in die Kategorie „Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums“, andere wiederum gehören für diese Periode aufgrund von längerfristigen Problemen neu dazu. Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu den Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums ergibt sich aufgrund ihrer Entwicklung gegenüber der Vorperiode. Die Verminderung der Anzahl Gemeinden, die seit der letzten Klassifikation dieser Kategorie angehören, wiederspiegeln eine Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen dieser Gemeinden und entsprechen einer positiven sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.

Der Staatsrat sieht jedoch für diejenigen Gemeinden, deren Status geändert hat, Übergangsbestimmungen vor, unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft sind und der entsprechenden Budgetverfügbarkeit. Diese sind:

·         Alle Gemeinden, die auf der Liste der Gemeinden mit spezifischen Problemen des Berggebietes und des ländlichen Raums für die Jahre 2014-2017 aufgeführt sind, behalten diesen Status für diesen Zeitraum, auch im Falle einer Fusion mit einer anderen Gemeinde.

 

·         Sämtliche Gemeinden, die den Status „Gemeinde mit spezifischen Problemen des Berggebietes und des ländlichen Raums“ verloren haben, können für die nächste Vierjahresperiode (2014-2017) weiterhin mit finanziellen Unterstützungen rechnen, vorausgesetzt, dass sie eine in der vorangegangenen Periode erarbeitete Entwicklungsstrategie beim Kanton hinterlegen.

·         Sämtliche Gesuche im Bereich der Wohnbauhilfe aus Gemeinden, die den Status „Gemeinde mit spezifischen Problemen des Berggebietes und des ländlichen Raums“ gegenüber der letzten Vierjahresperiode verloren haben, kommen während den beiden ersten beiden Jahren der neuen Vierjahresperiode, d.h. in den Jahren 2014 und 2015, weiterhin in den Genuss einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton.

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