Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Lockerungsmassnahmen in den APH in Ausarbeitung

12/02/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Um die Lebensqualität der Bewohner in den APH zu verbessern, bereitet der Staat Wallis seit einigen Wochen in Zusammenarbeit mit dem Verein der Walliser Alters- und Pflegeheime (AVALEMS) eine Lockerung der aktuellen Massnahmen vor. Ein Entwurf der Richtlinien wurde den Alters- und Pflegeheimen (APH) zu Konsultation übermittelt. Nach den derzeit gültigen Vorgaben haben alle Bewohner die Möglichkeit, Besuche zu empfangen und an Aktivitäten im APH teilzunehmen. In der überwiegenden Mehrheit der Walliser APH haben die Bewohner auch die Möglichkeit, gemeinsame Mahlzeiten einzunehmen, vorausgesetzt, es gibt keinen Ausbruch von COVID-19 innerhalb der Einrichtung.

Seit März 2020 erfordert die COVID-19 Pandemie die Umsetzung von Massnahmen innerhalb der APH, um Senioren vor den schwerwiegenden Folgen des Virus zu schützen. In Anerkennung der Notwendigkeit der Bewohner, persönliche Beziehungen zu Familienmitgliedern oder Dritten aufrechtzuerhalten, haben die kantonalen Behörden einen Rahmen geschaffen, der solche Kontakte fördert und gleichzeitig das Risiko einer Übertragung einschränkt. Je nach epidemiologischer Situation wurden verschiedene Stufen von Massnahmen festgelegt. Gemäss den geltenden Richtlinien haben heute alle Bewohner die Möglichkeit, Besuche zu empfangen und an Aktivitäten im APH teilzunehmen. In der überwiegenden Mehrheit der Walliser APH haben die Bewohner auch die Möglichkeit, gemeinsam die Mahlzeiten einzunehmen, vorausgesetzt, es gibt keinen Ausbruch von COVID-19 innerhalb der Einrichtung. Einige Einrichtungen wenden restriktivere Massnahmen an.

Mit der Frage der Lockerung dieser Massnahmen nach der Impfung beschäftigt sich der Kanton, in Zusammenarbeit mit der AVALEMS seit einigen Wochen. Seit Januar 2021 finden regelmässige Gespräche zwischen der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW), der AVALEMS und der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten zu diesem Thema statt. Zudem wurde eine interkantonale Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Grundlage für gemeinsame Richtlinien schaffen soll. Diese Richtlinien liegen bei den APH des Kantons zur Konsultation vor. Insbesondere sehen sie Lockerungen für Besuche, das Tragen von Masken, Gruppenaktivitäten und Ausflüge der Bewohner vor.

Obwohl die Impfrate in den Altersheimen hoch ist,, konnten noch nicht alle Personen geimpft werden. Das Pflegepersonal ist noch nicht geimpft worden. Aufgrund der geringen wissenschaftlichen Daten, die bisher gesammelt wurden, und der verbleibenden Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der Wirkungen des Impfstoffs auf die Übertragung des Virus, wäre es nicht verantwortlich, eine komplette Lockerung der Massnahmen vorzunehmen. Die Walliser Kantonsbehörden sind entschlossen, den Bewohnern so viel Freiheit wie möglich zu bieten und gleichzeitig die Empfehlungen des BAG zu befolgen, die zu äusserster Vorsicht bei Lockerungsmassnahmen aufrufen.