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Kantonale Aufsicht über die Gemeinden - Verbesserungsmassnahmen

29/01/2021 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Staatsrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe, die er eingesetzt hatte, um Massnahmen zur Verbesserung der Aufsicht des Kantons über die Gemeinden vorzuschlagen, zur Kenntnis genommen. Er hat sämtliche empfohlenen Massnahmen angenommen und die zuständigen Dienststellen beauftragt, diese umzusetzen. Einige davon sind bereichsübergreifender Natur und zielen insbesondere auf eine bessere Koordination zwischen den Verwaltungsdiensten ab. Bei den anderen handelt es sich um dienststelleninterne Optimierungsmassnahmen für die Bereiche mit erhöhtem Aufsichtsbedarf wie Bauwesen und Zweitwohnungen, Erwerb durch Ausländer, Raumplanung, Umweltschutz, Energie, Integration und Sozialhilfe, Einwohnerkontrolle sowie Steuer- und Finanzverwaltung.

Im Zusammenhang mit den widerrechtlichen Baudossiers der Gemeinde Bagnes hat der Staatsrat beim Professor Kurt Nuspliger, ehemaliger Staatskanzler und Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Bern, zwei Mandate in Auftrag gegeben. In einem ersten Bericht, der im April 2017 veröffentlicht wurde, hatte dieser Experte die Rolle des Kantons Wallis in seiner generellen Eigenschaft als Aufsichts- und Oberaufsichtsbehörde im Bereich des Bauwesens analysiert, mit besonderem Augenmerk auf den Fall Verbier. Sein zweites Gutachten, das im Juni 2019 veröffentlicht wurde, ging über den Bereich des Bauwesens hinaus und lieferte eine umfassendere Bewertung der Aufsicht- und Kontrollfunktion des Kantons über die Gemeinden in allen Bereichen.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse ist die Bedeutung der vom Gesetzgeber geforderten Autonomie der Walliser Gemeinden. Diese muss bei der Anwendung von Aufsichtsmechanismen beachtet werden, welche jedoch optimiert werden können. Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen hat der Staatsrat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, Massnahmen zur Verbesserung der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden vorzuschlagen. Unter dem Vorsitz des Vorstehers des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, kamen in der Arbeitsgruppe der Verband der Walliser Gemeinden, die Staatskanzlei und die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten zusammen. Sämtliche Vorschläge wurden vom Staatsrat angenommen und den zuständigen Dienststellen zur Umsetzung übergeben. Einige entsprechen den Empfehlungen, die die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) in ihrem «Bericht über die Affäre rund um die illegalen Bauten in der Gemeinde Bagnes» abgegeben hat. Die Umsetzung der verschiedenen angenommenen Massnahmen erfolgt schrittweise.

 

Angenommene bereichsübergreifende Massnahmen

Acht bereichsübergreifende Massnahmen werden eingeführt, um das generelle Aufsichtskonzept über die Walliser Gemeinden zu verbessern:

  • Erarbeitung von bereichsübergreifenden Richtlinien bezüglich der Vormeinungen durch die kantonalen Behörden im Vorfeld von kommunalen Entscheidungen oder gesetzgeberischen Tätigkeiten;
  • halbjährlicher Austausch unter den Dienststellen, die sich mit Bereichen, die eine erhöhte Aufsicht bedürfen, befassen;
  • Einrichtung eines IT-Portals für die Gemeinden, um den Zugang zu den für sie relevanten Informationen auf der Website des Staates Wallis zu erleichtern;
  • Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Zonennutzungspläne und kommunale Bau- und Zonennutzungsreglemente;
  • Formalisierung der Vorprüfung von Gemeindereglementen;
  • die Durchführung von amtlichen Untersuchungen in den Gemeinden gemäss der kürzlich im Gemeindegesetz eingeführten Rechtsgrundlage;
  • die Einrichtung eines Vermittlungsdienstes;
  • die Einrichtung eines globalen Steuerungsinstruments für die Gemeindeaufsicht in Form einer Tabelle für das Fristen-Monitoring.

Spezifische Massnahmen für Bereiche mit erhöhtem Aufsichtsbedarf

Für den Bereich Bauwesen und Zweitwohnungen werden Synergien zwischen den zuständigen Abteilungen optimiert.

Im Hinblick auf den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BEWG – Lex Koller) wird die Dienststelle für Grundbuchwesen die Gemeinden dazu anhalten, ihr internes Controlling zu stärken. Ein Änderungsantrag des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (GABewG) wird dem Grossen Rat vorgelegt, um die Gemeinden zur Zusammenarbeit zu verpflichten. Das BEWG-Meldeformular wird ebenfalls angepasst, um die Informationsqualität zu verbessern.

Im Bereich der Raumplanung wird die Dienststelle für Raumentwicklung eine Raumbeobachtungsstelle einrichten, die Überwachung und die Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen ausbauen und die Ausbildung der gewählten Gemeindeverantwortlichen verstärken.

Die Dienststelle für Umwelt wird ihr Inspektorat verstärken um ihre Präsenz vor Ort zu erhöhen, eine Richtlinie über Wasserentsorgungsgebühren umsetzen, die Grundwasser-Anforderungen präzisieren und Massnahmen ergreifen, um die Bearbeitung von Baudossiers zu beschleunigen.

Im Bereich Energie wird die Dienststelle für Energie und Wasserkraft insbesondere Massnahmen ergreifen, um die Ausbildung von Gemeindeverantwortlichen und die ihre Aufsicht durch vermehrte Besuche vor Ort zu verstärken. Die Dienststelle wird die Festlegung von klaren und präzisen Kriterien für vorbildliches Verhalten in der Gesetzgebung vorschlagen und die Überwachung der Einhaltung dieser Kriterien verstärken. Darüber hinaus wird sie ein Reporting-Tool entwickeln, das sich auf die Kontrolle von Dateien und die Überwachung von Baustellen bezieht.

Die Dienststelle für Sozialwesen wird ein internes Kontrollsystem, ein einheitliches IT-System und eine Harmonisierung der Praktiken im Bereich der Sozialhilfe einrichten.

Im Hinblick auf die Einwohnerkontrolle wird die Dienststelle für Bevölkerung und Migration einen Schulungskurs einrichten, der sich mit der Erkennung von gefälschten Dokumenten befasst.

In Bezug auf die Besteuerung wird die kantonale Steuerverwaltung die an die Steuerbehörden delegierten Akten kontrollieren.

Schlussendlich plant die Dienststelle für interne und kommunale Angelegenheiten im Bereich der Finanzverwaltung die Einführung einer obligatorischen und prospektiven Überwachung auf der Grundlage der Budget- und Finanzplanung der Gemeinden (Frühwarnung), eine Ausweitung der von der Finanzinspektorat durchgeführten Kontrollen sowie die Einführung einer Rechtsgrundlage, die es einer designierten Instanz ermöglicht, eine Gemeinde zur Einhaltung formeller oder materieller Vorschriften zu verpflichten.