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Coronavirus (COVID-19) Erhöhung der Unterstützung für Walliser Unternehmen

28/01/2021 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

Der Kanton Wallis erhöht seine Unterstützung für Wirtschaftsakteure, die von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind.  Die Modalitäten der Hilfen für Unternehmen, die ab dem 27. Dezember schliessen mussten, wurden grosszügiger gestaltet, und es wurden Kriterien für die Schliessungen ab dem 18. Januar festgelegt. Ausserdem wurde das Grundkonzept einer Hilfe für diejenigen Unternehmen definiert, die nicht schliessen mussten, aber von einem starken Umsatzrückgang betroffen sind. Zur Überbrückung bis die Entschädigungsmodalitäten festgelegt sind, arbeitet der Kanton zusammen mit den Walliser Banken für diese Unternehmen an einer Bürgschaftslösung im Hinblick auf zinslose «COVID-Kredite». Bei den Tourismusakteuren ist ebenso ein Aufschub der Tilgung von IHG- und NRP-Darlehen möglich. Diese neuen Massnahmen werden Gegenstand eines Nachtragskreditantrags an den Grossen Rat sein.

Seit Oktober 2020 gelten für die Walliser Unternehmen verschiedene Beschränkungen, die bis zur vollständigen Betriebsschliessung führen können. Im Bewusstsein um die Schwierigkeit dieser Situation hat der Staatsrat schnell finanzielle Unterstützungsmassnahmen in Form von A-fonds-perdu-Hilfen für die von den offiziellen Entscheiden betroffenen Unternehmen eingeführt.

Die bestehenden Massnahmen sind:

  • A-fonds-perdu-Hilfe im Rahmen einer kantonalen Härtefallregelung für Unternehmen des Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitsektors;
  • A-fonds-perdu-Hilfe für Unternehmen, die von den Betriebsschliessungen betroffen sind, die am 22. Oktober 2020, 6. November 2020 und ab dem 27. Dezember 2020 angeordnet wurden.

Die Auszahlung der Beträge, die für den ersten angeordneten Betriebsschliessungs­zeitraum bis zum 13. Dezember 2020 gewährt wurden, wird in Kürze abgeschlossen.  Von den 1 496 eingegangenen Anträgen sind derzeit 63, für die zusätzliche Informationen angefordert wurden, noch in Bearbeitung. 55 Anträge wurden abgelehnt und 1 378 gutgeheissen. Davon wurde 1 290 Betrieben zwischen dem 4. Dezember 2020 und dem 29. Januar 2021 ein Gesamtbetrag von 13 149 000 Franken ausbezahlt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Hilfe in dieser Schliessungsperiode auf 14.5 Millionen Franken.

Für die ab dem 27. Dezember angeordneten Schliessungen wurden die Entschädigungskriterien angepasst, indem der minimale Entschädigungssatz von 15 % auf 20 % angehoben und der Höchstbetrag der Hilfe von 100 000 auf 300 000 Franken pro Unternehmen und Monat aufgestockt wurde. Die Auszahlung der Hilfe für die betroffenen Betriebe, basierend auf dem Umsatz der Monate Januar und Februar 2019, wird ab der nächsten Woche beginnen.

Der Kanton Wallis hat darüber hinaus zusätzliche kantonale Massnahmen zugunsten der Unternehmen beschlossen:

  • A-fonds-perdu-Hilfe für Geschäfte, die aufgrund des Entscheids des Bundesrats ab dem 18. Januar ganz oder teilweise schliessen mussten. Die Entschädigung kann bis zu 20 % des Quartalsumsatzverlustes im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 betragen, die Berechnung erfolgt pro rata temporis. Der Höchstbetrag der gewährten Hilfe pro Unternehmen und Monat beläuft sich auf 300 000 Franken.
  • Unterstützung für Unternehmen, die zwar nicht aufgrund eines amtlichen Entscheids schliessen mussten, deren Umsatz jedoch in zwölf zusammenhängenden Monaten um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zurückgegangen ist. Diese Hilfe ist grosszügiger als die des Bundes, für die ein Umsatzrückgang von 40 % nachgewiesen werden muss. Die kantonale Unterstützung richtet sich zum Beispiel an Tourismusakteure (Hotels, Bergbahnen) oder an Lieferanten von Hotels, Restaurants und Cafés (Weinproduzenten):
    • Es wird eine A-fonds-perdu-Hilfe gewährt. Das Ziel ist eine Hilfe in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzverlustes im Zeitraum von einem Jahr. Die endgültigen Modalitäten und Entschädigungssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
    • Im Bewusstsein um die allfälligen Liquiditätsschwierigkeiten dieser Wirtschaftsakteure, die bisher keine A-fonds-perdu-Hilfen erhalten konnten, wurde in Zusammenarbeit mit den Walliser Banken eine Bürgschaftslösung für Bankkredite geschaffen. Diese Lösung, die eine rasche Vergabe von zinslosen, verbürgten Krediten in Höhe von bis zu 20 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 ermöglicht, soll ab dem 15. Februar bei den Walliser Banken, die in die Massnahme eingebunden sind, zur Verfügung stehen. Bis 2024 wird keine Rückzahlungspflicht verlangt, ausser für Unternehmen, die A-fonds-perdu-Hilfen erhalten haben. Diese werden in Form der Rückzahlung des Bankdarlehens gezahlt, das zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens verwendet wurde.
    • Tourismusakteure mit IHG- oder NRP-Darlehen können 2021 – wie bereits 2020 – einen Tilgungsaufschub in Anspruch nehmen.

Diese zusätzlichen Hilfen stehen insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Pandemie und der Lockerung der Voraussetzungen für die Einstufung eines Unternehmens als Härtefall.

Sämtliche Informationen und Modalitäten zur Beantragung von Finanzhilfen für Unternehmen können unter www.vs.ch/de/web/seti eingesehen werden. Durch die Bereitstellung von Formularen und die Einführung vereinfachter Verfahren setzt der Kanton Wallis alles daran, damit die finanzielle Hilfe nach Eingang der vollständigen Unterlagen schnell ausbezahlt wird.

Die Auswirkungen der kantonalen Wirtschaftshilfen auf die Finanzlage des Kantons müssen noch genau abgeschätzt werden. Die Änderungen der kantonalen Unterstützungsmassnahmen erfordern einen neuen Nachtragskreditantrag an den Walliser Grossen Rat.

Mit diesen Massnahmen setzt sich der Kanton Wallis einmal mehr dafür ein, die Walliser Unternehmen zu unterstützen und die Folgen der Pandemie abzumildern. Vom Bund erwartet er neue Wirtschaftsmassnahmen zugunsten der Unternehmen, die die kantonalen Initiativen ergänzen.