Medienmitteilung

Neue Vereinbarung zwischen der Walliser Schule und den anerkannten Kirchen

26/01/2021 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Der Kanton Wallis und die anerkannten Walliser Kirchen haben eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die diejenige von 2015 ersetzt. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen für ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Unterricht, Katechese und religiöse Praktiken fest. Dabei wird die Stellung der christlichen Religion an der Schule klar definiert und die kulturelle und religiöse Vielfalt berücksichtigt. Die Vereinbarung tritt per Schuljahr 2021/2022 in Kraft.

Die Walliser Schule und die anerkannten Kirchen des Kantons haben eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Sie ersetzt diejenige vom 14. Dezember 2015, welche überarbeitet wurde, um der Entwicklung der Gesellschaft sowie der Schulpraxis gerecht zu werden. Die Vereinbarung sieht einen globalen und einheitlichen Ansatz vor, um die Religion unter Berücksichtigung der kulturellen und religiösen Vielfalt in den Schulen zu behandeln.

Die Zusammenarbeit zwischen der Walliser Schule und den anerkannten Kirchen ist effizient und die Kompetenzbereiche der Partner sind klar definiert, um die Trennung zwischen Kirche und Staat zu gewährleisten.  Die neue Vereinbarung beinhaltet die Schaffung einer Kommission mit dem Namen «Kirche-Schule», die sich mit allen religionsbezogenen Fragen befasst sowie Richtlinien zur Berücksichtigung kultureller und religiöser Vielfalt im schulischen Umfeld ausarbeiten soll. Die Stellung der christlichen Religion an der Schule ist darin klar definiert. Für das Fach «Ethik und religiöse Kulturen», das ab der 1H unterrichtet wird, kann aufgrund des konfessionsübergreifenden Charakters keine Dispens mehr beantragt werden. Die Schulen haben weiterhin die Möglichkeit, zusätzlich nicht obligatorischen Religionsaktivitäten anzubieten. Im Oberwallis findet der Religionsunterricht in den Primarschulen in der gleichen Form wie bisher statt.

Das gemeinsame Ziel ist es, den reibungslosen Ablauf an der Schule zu gewährleisten, indem die umfassende Integration jeder Schülerin und jedes Schülers in das Schulleben angestrebt und gleichzeitig seine Glaubensfreiheit respektiert wird.

Diese Zusammenarbeit ist für alle Partner von Vorteil: Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schuldirektionen, aber auch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), der Staat, die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften. Sie stellt eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicher, die auch dem spirituellen und religiösen Aspekt Rechnung trägt. Die neue Vereinbarung tritt per Schuljahr 2021/2022 in Kraft.

 

Fotolegende :

Von links nach rechts:

Gilles Cavin (Präsident des Synodalrats), Mgr Jean Scarcella (Abt von St-Maurice), Christophe Darbellay (Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung), Mgr Jean-Marie Lovey (Bischof der Diözese von Sitten).

 

Vereinbarung Schule Kirche : Gilles Cavin (Präsident des Synodalrats), Mgr Jean Scarcella (Abt von St-Maurice), Christophe Darbellay (Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung), Mgr Jean-Marie Lovey (Bischof der Diözese von Sitten).