Medienmitteilung

Vogelgrippe - Präventionsmassnahmen und obligatorische Registrierung der Geflügelhaltung

22/01/2021 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat per Verordnung Massnahmen für die Bodensee- und Rheinregion getroffen, um den Ausbruch der Vogelgrippe in der Schweiz zu verhindern. Auch wenn das Wallis im Moment nicht betroffen ist, ist die Wachsamkeit aller Geflügelhalter erforderlich. Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ist zu vermeiden. Ein weiteres wesentliches Element der Prävention ist die digitale Registrierung aller Geflügelhaltungen im Kanton.

Mehrere Fälle von hochpathogener Geflügelpest (HPAI) sind kürzlich in Geflügelfarmen und bei Wildvögeln in Osteuropa und in angrenzenden Deutschland aufgetreten. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom betroffenen Subtyp von Tieren auf Menschen übertragen wird. Eines der Übertragungsrisiken auf Hausgeflügel ist die Kontamination durch Kontakt mit Wildvögeln.

Auch wenn das Wallis im Moment nicht betroffen ist kann sich die Gesundheitssituation sehr rasch ändern, und es ist wichtig, dass jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert wird. Daher werden die Geflügelhalter zur Wachsamkeit aufgerufen:

  • Bei Hühnerställen und Geflügelbetrieben muss jeder Kontakt mit Wildvögeln verhindert werden.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, Aussenbereiche schützen zu können oder wenn dies nicht möglich ist, den Auslauf für die Tiere zu sperren.
  • Auch die Hygienevorschriften sind zu beachten (getrennte Kleidung und Schuhe, Händewaschen - auch für Besucher).

Personen, die auf Vogelkadaver stossen, sind vorsichtshalber gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter zu wenden.

Die seit dem 1. Januar 2010 in der Schweiz obligatorische Registrierung von Geflügelhaltungen gehört ebenfalls zu den Präventionsmassnahmen. Für grosse gewerbliche Haltungen erfolgt die Registrierung bereits über die Tierverkehrsdatenbank (TVD).

Für die nicht gewerblichen Halter von Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne hat der Staats Wallis ein digitalisiertes Registrierungssystem entwickelt, um die Anmeldepflicht zu vereinfachen. Dieses Tool ermöglicht es Besitzern einer kleinen Anzahl von Tieren, ihre Aktivität direkt online durch Scannen eines QR-Codes oder unter http://geo.vs.ch/gefluegel anzumelden.  

 

Nach der Registrierung können Sie bei Änderung der Situation auf elektronischem Weg informiert werden.

QR-Code für die Registrierung von Geflügelhaltungen:

 

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