Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Arbeitnehmerschutz und Verpflichtung zum Homeoffice

22/01/2021 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

In Umsetzung der vom Bundesrat sowie denjenigen vom Kanton für seine Dienststellen beschlossenen Massnahmen, erinnert der Staatsrat daran, dass alle Walliser Unternehmen, wann immer möglich, auf Homeoffice zurückgreifen und die strikte Anwendung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden bezüglich der Hygiene- und der Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz sicherstellen müssen. Zu diesem Zweck stellt er Unternehmen ein Hilfsmittel für die Selbstkontrolle sowie Informationen zur Verfügung, mit dem Ziel, optimale Umsetzungspraktiken zu fördern. Die kantonale Arbeitsinspektion wird in den kommenden Wochen eine Präventionskampagne sowie Stichproben in Unternehmen durchführen.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu verstärken. Dies insbesondere durch die obligatorische Einführung von Homeoffice, wo immer dies möglich ist, und durch die Stärkung der Massnahmen für besonders gefährdete Personen. Wenn die Art der Tätigkeit es ohne unverhältnismässigen Aufwand an Organisation und Kosten möglich und machbar macht, verpflichtet der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden zum Homeoffice.

Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden die Hygiene- und Distanzempfehlungen der Gesundheitsbehörden einhalten, indem er die Rahmenbedingungen dafür schafft. Das Tragen von Masken ist in geschlossenen Räumen, einschliesslich Fahrzeugen, vorgeschrieben, wenn mehr als eine Person anwesend ist. Im Aussenbereich muss die verantwortliche Person die Trennung der einzelnen Teams sicherstellen, um den Kontakt zwischen den Mitarbeitenden zu begrenzen.

Obwohl die jüngsten Kontrollen durch die kantonale Arbeitsinspektion ergeben haben, dass die Massnahmen im Allgemeinen eingehalten werden, werden regelmässig Verstösse, insbesondere an den Pausenorten, festgestellt.

Daher sind alle Unternehmen, insbesondere diejenigen, die nicht zu einem Schutzplan verpflichtet sind, aufgefordert, eine Selbstbewertung durchzuführen, um festzustellen, ob sie alle notwendigen Massnahmen zur Risikobegrenzung und zum Arbeitnehmerschutz umsetzen. Eine Checkliste ist auf www.vs.ch/coronavirus abrufbar. Dort sind auch weitere Tipps zu finden, wie zum Beispiel ein Leitfaden für Homeoffice und eine Checkliste zum Gesundheitsschutz vor Corona-Viren am Arbeitsplatz. Die kantonale Arbeitsinspektion wird in den kommenden Wochen eine Präventionskampagne und Stichproben in Unternehmen durchführen.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse steht unter spt-covid@admin.vs.ch für Informationen zur Verfügung. Für alle Fragen zu Anträgen zur Erwerbsersatzentschädigung bei Quarantäne, Ausfall der Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen finden Sie Informationen unter www.ahv-iv.ch/de/Corona.

Medienmitteilung