Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Anpassung der Unterstützung für Unternehmen, die als Härtefälle gelten, und Ausweitung auf den Freizeitsektor

21/01/2021 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

Im Anschluss an die Ankündigungen des Bundes hat der Kanton Wallis beschlossen, sein kantonales Hilfsprogramm neu zu evaluieren und den Freizeitsektor als Härtefall einzustufen. Somit werden Fitnesscenter, Bowlings, Escape Rooms und sonstige Freizeitzentren unter den gleichen Bedingungen wie die Reise- und Veranstaltungsbranche mit einem Beitrag zu den anerkannten Fixkosten zusätzlich unterstützt. Für die anderen von der Pandemie stark betroffenen Sektoren, wie zum Beispiel das Hotelgewerbe oder die Zulieferer der Horeca-Branche (Hotels, Restaurants, Cafés), werden die Abklärungen zur Ausweitung der Hilfe für Härtefälle fortgesetzt. Für Geschäfte, die von den neuen Bundesbeschränkungen betroffen sind, die seit dem 18. Januar gelten, wird zurzeit ein Entschädigungsmechanismus erarbeitet. Die Zahlung der bereits geltenden kantonalen Unterstützungen läuft weiter.

Der Bundesrat hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) die Beschränkungen verschärft. Parallel dazu hat er die Kriterien für die Festlegung von Härtefällen ausgeweitet. Der Walliser Staatsrat hat daher seine Kriterien für die Gewährung der Hilfen angepasst, indem er die in der Bundesverordnung festgelegten Höchstbeträge übernommen hat.

Die Walliser Regierung hat ausserdem beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten von Härtefällen auf den Freizeitbereich auszudehnen und somit Fitnesscenter, Bowlings, Escape Rooms und sonstige Freizeitzentren in die Liste der berechtigten Aktivitäten aufzunehmen. Diese Unternehmen, die von den verschiedenen Massnahmen stark betroffen sind, haben seit März 2020 einen grossen Teil ihres Umsatzes verloren. Ihnen wird daher eine zusätzliche Unterstützung zuteil.

Die betroffenen Betriebe, die bereits bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) einen Antrag in Bezug auf die Zwangsschliessung ab Herbst 2020 gestellt haben, müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Ihr Gesuch wird an das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) weitergeleitet, das sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen wird, um etwaige zusätzliche Informationen einzuholen. Freizeiteinrichtungen, die noch keinen Unterstützungsantrag gestellt haben, können ihren vollständigen Antrag bis zum 31. Januar 2021 einreichen. Die ausführlichen Informationen finden Sie unter www.vs.ch/de/web/SETI.

Die Entschädigung der Wirtschaftsakteure, die direkt von den zwischen dem 22. Oktober und dem 13. Dezember und seit dem 27. Dezember 2020 verhängten Schliessungen betroffen sind, wird fortgesetzt.

Neue Unterstützungsmassnahmen

Für die anderen Wirtschaftszweige, die von der Pandemie betroffen sind, ohne dass ihre Tätigkeit eingeschränkt ist, sowie für die Unternehmen, die von den neuen Einschränkungen betroffen sind, die am 18. Januar in Kraft getreten sind, setzt die Walliser Regierung ihre Überlegungen fort, um so schnell wie möglich angemessene Unterstützungslösungen zu schaffen. Sobald diese Massnahmen beschlossen worden sind, kann ein entsprechender Unterstützungsantrag gestellt werden. Bis dahin ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.   

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