Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung

14/01/2021 | Dienststelle für Personalmanagement

Der Kanton Wallis setzt die vom Bundesrat angeordnete Home-Office-Pflicht um. Die Dienstleistungen werden vorrangig digital zur Verfügung gestellt. Der Staat Wallis wird die derzeit an den verschiedenen Schaltern der kantonalen Verwaltung angebotenen Dienstleistungen jedoch so weit wie möglich beibehalten. Im Zusammenhang mit der Pflicht der Umsetzung des Home-Office können die Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt und einige Schalter vorübergehend geschlossen werden. Aus diesem Grund wird der Bevölkerung empfohlen, Schalterbesuche zu vermeiden und so weit wie möglich die Online-Dienste zu nutzen.

Im Anschluss an die Entscheide des Bundesrates betreffend: Home-Office, zusätzlichen Massnahmen am Arbeitsplatz sowie betreffend Schutz von besonders gefährdeten Personen, organisieren sich die Dienststellen des Staates Wallis, um angesichts der Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID19) die bestmöglichen Dienstleistungen für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Dienstleistungen werden somit vorrangig digital zur Verfügung gestellt. Die verschiedenen Schalter werden jedoch im Rahmen des Möglichen offenbleiben. Die Schalteröffnungszeiten werden hingegen reduziert und gewisse Schalter können zudem vorübergehend geschlossen werden. Der Bevölkerung wird empfohlen, Schalterbesuche zu vermeiden und so weit wie möglich die Online-Dienste zu nutzen.

Der Staatsrat setzt die vom Bundesrat angeordnete Home-Office-Pflicht um. Diese verpflichtet die Arbeitgeber, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, müssen gemäss Bundesvorlagen weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen werden: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt.