Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung der Massnahmen

13/01/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat die Verlängerung der im Dezember beschlossenen Bundesmaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus bis Ende Februar zur Kenntnis genommen. Restaurants, Kultureinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen bleiben für weitere fünf Wochen geschlossen. Die Zahl der Ansteckungen stagniert auf einem sehr hohen Niveau und die Gefahr eines schnellen Wiederanstiegs ist mit den neuen, viel ansteckenderen Varianten des Virus durchaus gegeben. Deshalb werden gewisse Maßnahmen weiter verschärft, insbesondere die Schließung von Geschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen. In wirtschaftlicher Hinsicht hat der Staatsrat die vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Krise zur Kenntnis genommen. Der Bund hat mit der Überarbeitung der Kriterien für die Einstufung als Härtefall insbesondere der Forderung des Kantons Wallis Rechnung getragen. Weitere Maßnahmen werden allerdings vom Staat Wallis noch erwartet.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis Ende Februar zu verlängern. Der Staatsrat hat diese Erweiterung, die insbesondere die Schließung von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen betrifft, zur Kenntnis genommen.

Die epidemiologische Lage bleibt weiterhin angespannt und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, mehrere Massnahmen auszubauen. Ab Montag, 18 Januar 2021:

  • Einkaufsläden sowie Märkte im Freien sind für das Publikum geschlossen (nur die Abholung der bestellten Ware an Ort und Stelle ist erlaubt), unter anderem mit Ausnahme von:  
    • Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen;
    • Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte);
    • Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern;
    • Geschäfte für Reparatur und Unterhalt, wie z. B. Wäschereien, Nähereien, Schuhmacher, Schlüsseldienste sowie Autogaragen und Fahrradgeschäfte, soweit sie Reparaturen anbieten;
    • Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte, für Bau- und Gartenartikel;
    • Blumenläden;
    • Tankstellen;
  • Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen sind auf maximal fünf Personen beschränkt;
  • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist;
  • Besonders gefährdete Personen werden am Arbeitsplatz mit spezifischen Massnahmen geschützt.

Öffentlich zugängliche Geschäfte und Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros und Coiffeure, einschließlich der entsprechenden Selbstbedienungsangebote, müssen zu den für sie zugelassenen Zeiten, spätestens jedoch um 19.00 Uhr sowie an Sonntagen schließen.

In wirtschaftlicher Hinsicht hat die Walliser Regierung die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise zur Kenntnis genommen. Sie stellt fest, dass ihre Forderungen, die Kriterien für die Einstufung als Härtefall zu überarbeiten, vom Bund berücksichtigt wurden. Neu werden Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 für mindestens 40 Kalendertage von den Behörden geschlossen wurden, automatisch als Härtefall eingestuft.

Zudem können Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Somit dürften viele Tourismusunternehmen ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen.

Weitere Maßnahmen werden allerdings vom Staat Wallis noch erwartet. Insbesondere hatte der Kanton die Reaktivierung von COVID-19-Krediten gefordert, zumindest für die Einrichtungen, die diese Kredite nicht beantragt hatten, sowie eine einjährige Verzögerung bei der Amortisation der COVID-19-Kredite. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) hatte der Staat Wallis außerdem die vollständige Abschaffung der Meldefrist, die Rückerstattung aller vom Arbeitgeber zu zahlenden und an die Sozialversicherungen abgeführten Sozialbeiträge für die ausgefallenen Stunden, eine 100-prozentige Erwerbsersatzentschädigung für sämtliche Einkünfte und die Gewährung der KAE für einen Zeitraum von sechs Monaten statt wie bisher drei Monaten gefordert.

Der Staatsrat ist sich der zusätzlichen Anstrengungen bewusst, die von der Walliser Bevölkerung verlangt werden. Im aktuellen Zusammenhang sind sie dennoch notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und die Bevölkerung, insbesondere die Risikogruppen, zu schützen. Die Walliser Regierung unterstützt die von den Schließungen betroffenen Bereichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und wird dies auch weiterhin tun und weist darauf hin, dass eines der Schlüsselelemente im Kampf gegen die Epidemie das angemessene Verhalten jedes Einzelnen ist.

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