Medienmitteilung

Bundesgericht weist Beschwerden von Jürg Biner und seinem Anwalt ab

30/10/2018 | Gerichte

Das Bundesgericht hat am 17. Oktober 2018 das Kantonsgerichtsurteil vom 21. November

2017 i.S. Jürg Biner vollumfänglich bestätigt. Der ehemalige Zermatter Hotelier

ist somit endgültig des betrügerischen Konkurses, der Gläubigerschädigung durch

Vermögensminderung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Vernachlässigung

- von Unterhaltspflichten zu Lasten seiner Tochter und der groben Verletzung von Ver—

kehrsregeln schuldig gesprochen.

 

Sitten, 30. Oktober 2018

 

Dr. Thierry Schnyder,

Präsident Strafabteilung

Kantonsgericht Wallis

 

Kantonsrichter Dr. Thierry Schnyder steht bei telefonischen Fragen der Journalisten am 30. Oktober von 10‘30 bis 11‘30 Uhr zur Verfügung.