Berufungsverhandlung i.S. Tötung der Partnerin mit einer Massetta
Das Kantonsgericht hat den Mann aus Brig, der seine Lebensgefährtin am 15. Juli 2017 bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und am 2. März 2018 mit einem Fäustel erschlagen hat, wegen versuchten und vollendeten Mordes zu einer insgesamt 18-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Beschuldigte war bereits vom Kreisgericht Oberwallis für die gleichen Vorhalte im gleichen Mass verurteilt worden. Er zog den erstinstanzlichen Entscheid ans Kantonsgericht weiter. Dieses nahm weitere Beweise ab, korrigierte den Sachverhalt in mehreren Punkten, bestätigte aber insgesamt das angefochtene Urteil.
Sitten, 11. März 2021 Dr. Thierry Schnyder
Präsident Strafabteilung I
Kantonsgericht Wallis
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