News

06/07/2020 | Kantonale Steuerverwaltung

Die obligatorischen Massnahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sind vom Bundesrat am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden und finden deshalb auch für unseren Kanton Anwendung. Für die kantonalen Massnahmen hat der Staatsrat noch nicht entschieden.


Die obligatorischen Massnahmen der STAF sind vom Bundesrat am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF (Abschaffung kantonale Steuerstatus, Einführung Patentbox usw.) bis zu diesem Termin nicht umsetzen konnte, findet das Bundesrecht direkt Anwendung. Die Gesetzgebung und die Steuerpraxis für diese obligatorischen Massnahmen finden somit auch in unserem Kanton per 1. Januar 2020 Anwendung.


Am 12. März 2020 hat das Walliser Parlament grossmehrheitlich den Änderungen des Steuergesetzes und damit der Umsetzung auf Kantonsebene zugestimmt. Diese kantonale Steuerreform beinhaltet die Reduktion der Steuersätze für juristische Personen, die Abschaffung der Grundstücksteuer auf Produktionsanlagen, die Massnahmen zur Steuerentlastung für natürliche Personen mit bescheidenem Einkommen, sowie Massnahmen im Sozial- und Bildungsbereich und im Bereich der Prävention und Sicherheit von Minderjährigen. Aufgrund des lancierten Referendums, konnte der Staatsrat das in Kraft treten noch nicht entscheiden.