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Hinterlegung der Steuererklärung 2019

07/05/2020 | Kantonale Steuerverwaltung

Hinterlegung der Steuererklärung 2019

Frist bis zum 31. Mai 2019

   Mitteilung an die Walliser Steuerpflichtigen

Als Folge der "Covid-19"-Massnahmen der kantonalen Steuerverwaltung wurde die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2019 bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Eine Verlängerung dieser Frist ist jederzeit durch Zahlung einer Gebühr von Fr. 20.- mit dem der Steuererklärung beigefügten Einzahlungsschein möglich.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die KSV den Steuerpflichtigen die Software VSTAX zur Verfügung gestellt hat, mit der Sie nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern auch alle Belege direkt von zu Hause aus über das Internet einreichen können.

Kantonale Steuerverwaltung