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Covid-19 Dringende Massnahmen KSV

26/03/2020 | Kantonale Steuerverwaltung

Covid-19 Dringende Massnahmen KSV

 

1. Einreichen der Steuererklärungen 2019 der natürlichen Personen

Die allgemeine Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen wird vom 31. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 verlängert, ohne dass ein Antrag des Steuerzahlers oder des Vertreters zu stellen ist. Die kantonale Steuerverwaltung ermutigt die Steuerpflichtigen die Steuererklärung über das Internet einzureichen. Nutzen Sie die Online-Dienste und nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail-Kontakt mit uns auf.  

2. Quellensteuer

Die Frist für die Rückerstattung der Quellensteuer (Verlangen einer Revision) wird vom 31. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 verlängert, ohne dass ein Antrag des Steuerzahlers oder des Vertreters zu stellen ist. Die Frist für die Zahlung der Quellensteuer in Bezug auf das erste Quartal 2020, die am 30. April 2020 fällig wird, wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert.  

3. Ausserordentliche Rückstellung 

Die Unternehmen im Wallis, die direkt und indirekt unter den negativen Folgen der Coronavirus-Epidemie (COVID-19) leiden, können ausserordentlich im Abschluss 2019 eine Rückstellung von 50% des selbständigen Nettoeinkommens (NP) oder des Nettogewinns (JP) vornehmen, jedoch maximal bis zum Betrag von CHF 300'000. Diese Rückstellung muss im Abschluss 2020 wieder aufgelöst werden.   

4. Verzugszinsen

Die Verzugszinsen für die kantonalen Steuern, mit Ausnahme der Quellensteuern, werden vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020 nicht erhoben.  

5. Erhebungsverfahren

Angesichts des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Betreibungsstopps werden Mahnungen, Bussen und die Einleitung von Betreibungsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt.  

6. Telearbeit – Kontakt mit der KSV

Die Mehrheit der KSV-Mitarbeiter arbeitet per Telearbeit; die Veranlagungsarbeiten werden praktisch normal fortgesetzt. Wie oben erwähnt, raten wir Ihnen, die Online-Dienste so weit wie möglich zu nutzen und die KSV entweder per E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren. Gegenwärtig sind keine Termine möglich. 

7. Auskünfte einverlangen

In Bezug auf Anfragen der KSV für die Übermittlung der von der Veranlagungsbehörde benötigten Dokumente und Elemente wird eine massvolle Frist gewährt. Dieser Hinweis wir bei Anfragen an die Steuerpflichtigen oder Vertreter vermerkt.