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17/03/2020 | Kantonale Steuerverwaltung

Verlängerung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019

Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit COVID-19 wird die allgemeine Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen sowie die Eingabefrist für die Rückerstattung der Quellensteuer (Verlangen einer Revision) vom 31. März 2020 auf den 31. Mai 2020 verschoben, ohne dass der Steuerpflichtige einen Antrag zu stellen hat.

Die kantonale Steuerverwaltung ermutigt die Steuerpflichtigen, die Steuererklärung über das Internet einzureichen. Nutzen Sie die Online-Dienste und nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Die kantonale Steuerverwaltung