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Medikamente ohne Rezept

07/02/2019 | Kantonale Steuerverwaltung

Medikamente ohne Rezept - seit dem 1. Januar 2019 (für die Steuerperiode 2019) ist es nicht mehr nötig die Quittungen der Apotheke aufzubewahren. Seit diesem Datum sind Medikamente und Heilmittel ohne Rezept nicht mehr als Krankheitskosten zum Abzug zugelassen.