Medienmitteilung

Veröffentlichung von Kommissionsberichten und Antrag auf Fristverlängerung

09/06/2020

Die Vorberichte der 10 thematischen Kommissionen des Verfassungsrates wurden nun veröffentlicht. Diese sind auf der Website des Verfassungsrates zu finden. Sie werden vom Plenum des Verfassungsrates ab September 2020 behandelt. Zudem hat das Büro des Verfassungsrates beschlossen, vorbehaltlich der Entscheidung des Plenums des Verfassungsrates, an den Grossen Rat einen Antrag auf Änderung des Dekrets über den Verfassungsrat zu richten, um die dem Verfassungsrat eingeräumte Frist von vier Jahren für die Übergabe eines Entwurfs der neuen Verfassung an den Staatsrat um sechs Monate zu verlängern, aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf seine Arbeit.


Veröffentlichung der drei letzten Vorberichte von thematischen Kommissionen

Die Vorberichte der 10 thematischen Kommissionen wurden nun finalisiert. Die Vorberichte der Kommissionen 4 (Staatsaufgaben I: Grundsätze, Finanzen und Wirtschaftsentwicklung), 5 (Aufgaben des Staates II: Raumentwicklung und natürliche Ressourcen) und 6 (Aufgaben des Staates III: soziale und andere Aufgaben des Staates) wurden heute auf der Website des Verfassungsrates veröffentlicht (https://www.vs.ch/de/web/constituante/vorberichte-kommissionen). Diese Berichte sind das Ergebnis intensiver Recherchen, Diskussionen und Beratungen durch die thematischen Kommissionen zwischen Juni 2019 und März 2020. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über die digitale Plattform www.wallismorgen.ch durchgeführt wurde sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die an 6 Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihren Bericht integriert.


Antrag auf Änderung des Dekrets über den Verfassungsrat

Das Büro des Verfassungsrates hat beschlossen, an den Grossen Rat einen Antrag auf Änderung des Dekrets über den Verfassungsrat zu richten, um die dem Verfassungsrat eingeräumte Frist von vier Jahren für die Übergabe eines Entwurfs der neuen Verfassung an den Staatsrat um sechs Monate zu verlängern, vorbehaltlich der Entscheidung des Plenums des Verfassungsrates im September 2020. Der Verfassungsrat ist von den Folgen der Coronavirus-Pandemie nicht verschont geblieben. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus kamen für den Verfassungsrat zum ungünstigsten Zeitpunkt, nämlich nur wenige Tage vor Beginn der zweiten Phase seiner Arbeit, die darin besteht, die Vorschläge der thematischen Kommissionen im Plenum zu behandeln, im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Vorentwurfes der neuen Verfassung. Der Verfassungsrat hätte zwischen Anfang April und Anfang Juni 2020 mehrmals im Plenum zusammentreten müssen, um die von den Kommissionen vorgeschlagenen Grundsätze zu behandeln. Die Unmöglichkeit für den Verfassungsrat, während dieser Zeit der Gesundheitskrise im Plenum zu tagen, zwang ihn, diese zweite Phase auf Anfang September 2020 zu verschieben. Diese Verschiebung hat einen direkten Einfluss auf den Zeitplan für die Arbeit am Entwurf der neuen Verfassung, weshalb das Büro beschlossen hat, diesen Antrag an den Grossen Rat zu richten.

Das Büro und das Präsidialkollegium des Verfassungsrates haben verschiedene Optionen geprüft, darunter die Organisation von Extra-muros-Plenarsitzungen, um die Einhaltung der Empfehlungen des BAG zu Hygiene und Abstand zu gewährleisten. Über 20 Prozent der Mitglieder des Verfassungsrates gehören jedoch einer Risikogruppe an, für die das BAG empfohlen hat, jede Zusammenkunft von Personen zu vermeiden und die Aussenkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. In diesem Zusammenhang war die Abhaltung von Plenarsitzungen vor dem Sommer 2020 keine realistische Option, zumal der Verfassungsrat über keine Suppleantinnen und Suppleanten verfügt, die es ermöglicht hätten, die gefährdeten Personen zu ersetzen.


Weiteres Vorgehen

Die in den Vorberichten der thematischen Kommissionen enthaltenen Vorschläge werden dem Plenum des Verfassungsrates ab September 2020 vorgelegt. Die vom Plenum gewählten Grundsätze werden dann den institutionellen Akteuren und der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden von den thematischen Kommissionen zur Ausarbeitung des Vorentwurfs der neuen Verfassung verwendet.

Kontakt

Yann Roduit
Koordinator des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates
Yann.RODUIT@constit.vs.ch
079 459 25 07