Medienmitteilung

Verfassungsrat: Eröffnung der öffentlichen Vernehmlassung

13/01/2021

Der Verfassungsrat hat heute das öffentliche Vernehmlassungsverfahren zu den in der zweiten Phase seiner Arbeit im Herbst 2020 verabschiedeten Grundsätzen eröffnet. Diese breite Vernehmlassung, die bis zum 14. März 2021 dauert, steht sowohl den institutionellen Akteuren des Kantons als auch der Öffentlichkeit offen. Sie werden über einen Online-Fragebogen eingeladen, ihre Meinung zu den Leitlinien der neuen Verfassung abzugeben: www.vs.ch/wallismorgen. Nach Beendigung des Vernehmlassungsverfahrens werden die thematischen Kommissionen den Vorentwurf der neuen Verfassung ausarbeiten, der ab Herbst 2021 in erster Lesung vom Plenum behandelt wird.

​​​​​​​Für den Verfassungsrat ist die Teilnahme der Walliser Bevölkerung an seiner Arbeit sehr wichtig. In einer ersten Phase der Bürgerbeteiligung, die zwischen November 2019 und Januar 2020 stattgefunden hat, hat der Verfassungsrat die Ideen der Walliserinnen und Walliser über eine digitale Plattform und mehreren Bürgerworkshops an verschiedenen Orten des Kantons gesammelt. Diese erste Phase hat es den thematischen Kommissionen ermöglicht, ihre Reflexionen zu bereichern und die Anliegen der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Erarbeitung ihren Vorbericht zu ermitteln.

​​​​​​​Die Vorberichte der thematischen Kommissionen wurden vom Plenum des Verfassungsrates zwischen September und November 2020 behandelt. Die Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen in einem von der Coronavirus-Pandemie geprägten Kontext. Die Coronakrise hat den Verfassungsrat gezwungen, die Prüfung der Grundsätze von April auf September 2020 zu verschieben. Das Ergebnis der Behandlungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung, die sowohl den institutionellen Akteuren des Kantons als auch der Walliser Bevölkerung offen steht. Es wurden ein über die Adresse www.vs.ch/wallismorgen zugänglicher Online-Fragebogen und ein zusammenfassender Bericht über die Beratungen des Verfassungsrates erarbeitet, um einen besseren Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung zu erhalten. Die Stellungnahmen sind bis zum 14. März 2021 einzureichen.

Weiteres Vorgehen
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Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden Gegenstand eines zusammenfassenden Berichts sein, der von den thematischen Kommissionen zur Erstellung des Vorentwurfs der neuen Verfassung im Frühjahr und Sommer 2021 verwendet wird. Dieser Vorentwurf wird dann im Herbst/Winter 2021 Gegenstand einer ersten Lesung durch das Plenum des Verfassungsrates sein.

Kontakt

Felix Ruppen
Koordinator des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates
Felix.RUPPEN@verfass.vs.ch
079 214 75 23

​​​​​​​Florian Robyr
Generalsekretär des Verfassungsrates
Florian.ROBYR@constit.vs.ch
027 607 18 52