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Durch ihr Engagement für Tiere gehen Tierärtze auch Risiken ein.

27/03/2020 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tierarztpraxen und -kliniken bieten weiterhin Pflege für Tiere an, beschränken ihre Dienste jedoch auf das unbedingt Notwendige und Dringende. Auch wenn Haustiere höchstwahrscheinlich keine Rolle bei der Übertragung der Krankheit spielen, können die Tierärzte durch ihren Kontakt mit Tierhaltern einer Ansteckung ausgesetzt sein.

Auch wenn der Umfang der tierärztlichen Dienstleistungen eingeschränkt ist, müssen die Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in allen Praxen angewendet werden und auch für die Kundinnen und Kunden gelten. Tierbesitzer müssen sich vorgängig telefonisch anmelden und halten sich grundsätzlich nur einzeln in der Praxis und im Wartezimmer auf. Auch die medizinische Versorgung von Nutztieren in der Landwirtschaft ist währleistet.

Obwohl die Mehrheit der Tierhalter verständnisvoll und dankbar ist, sind die Tierärzte bei der Notfallbehandlung besonders dem Risiko ausgesetzt, da sie, vor allem nachts, manchmal mit schwierigen Situationen im Hinblick auf ihre eigene Gesundheit konfrontiert sind.

Wie beim Gesundheitspersonal und anderen Fachleuten, deren Arbeit für das Land systemrelevant ist, ist es auch beim Kontakt mit Tierärzten unbedingt erforderlich, dass unter allen Umständen die Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden. Die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen in einem bereits geschwächten System steht auf dem Spiel.