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Wiedereinführung einer Ausbildungspflicht für neue Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen

24/10/2019 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) wurde nach ihrer Verabschiedung durch den Grossen Rat im September im Amtsblatt veröffentlicht und steht noch bis zum 09.01.2020 unter fakultativem Referendum. In Abwesenheit eines Referendums wird Mitte Januar 2020 eine Medienmitteilung herausgegeben, um die Bevölkerung über die praktischen Details der neuen Verpflichtung zu informieren. Es wurden Übergangsbestimmungen in der Verordnung festgelegt, um die Einführung der neuen Anforderungen zu erleichtern. So haben Hundebesitzer und -besitzerinnen, die ihren ersten Hund im Jahr 2020 erwerben werden, bis zum 31.12.2021 Zeit, die neue Pflichtausbildung abzuschliessen. Hundehalter und -halterinnen, die bereits vor dem 01.01.2020 einen Hund besitzen, sind von der neuen Ausbildungspflicht nicht betroffen.