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Was zu wissen ist über die TVD-Registrierung von Schafen und Ziegen
11/07/2019
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Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
© Valais/Wallis Promotion - François Perraudin
Baldige Umstellung für Schaf- und Ziegenhaltende: Sie werden ab 2020 alle Bewegungen ihrer Tiere der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden müssen. Hinzu kommen neu für alle Tiere zwei Ohrmarken. Bei Schafen muss zwingend eine davon elektronisch sein.
Weiterführende Informationen : www.schafeziegen.ch