News

Umweltverträglichkeitsprüfung: Neues Reglement in Kraft

16/06/2016 | Dienststelle für Umwelt

Der Staatsrat hat am 6. April 2016 das neue kantonale Ausführungsreglement der Bundesverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVPV) und dessen Anhang beschlossen und dem Bund zur Genehmigung unterbreitet. Es tritt mit seiner Publikation im Amtsblatt vom 17.6.2016 in Kraft. Die Anpassung des kantonalen Reglements ist eine Folge der Änderungen von 2015 und 2016 der Bundesverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Liste der UVP-pflichtigen Anlagetypen und Schwellenwerte wurde an die Vorgaben des Bundes angepasst. Neu sind neben zusätzlichen Anlagetypen der Industrie zum Beispiel auch Anlagen zur Grundwasserfassung mit einem jährlichen Entnahmevolumen von mehr als 10 Millionen m3 UVP-pflichtig.

Für die neuerdings UVP-pflichtigen Anlagen wurde als massgebliches Verfahren das Baubewilligungsverfahren festgelegt.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird jeweils im Rahmen des massgeblichen Verfahrens durch die zuständige Behörde durchgeführt. Diese stützt sich auf den Umweltverträglichkeitsbericht des Gesuchstellers oder seines Fachbüros sowie auf die Beurteilung der verwaltungsinternen Umweltschutzfachstelle.

Der Inhalt der der Umweltverträglichkeitsberichte ist schweizweit harmonisiert. Das entsprechende Handbuch ist unter www.vs.ch/uvp zugänglich.

Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat zusammen mit anderen kantonalen Dienststellen von 1988 bis 2015 insgesamt 769 UVP-pflichtige Projekte beurteilt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Simon Reist, Chef der Sektion Umweltverträglichkeitsprüfungen und Koordination der Baudossiers bei der Dienststelle für Umweltschutz, 027 606 31 78