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Die Vollzugshilfe für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge ersetzt die bisherige Verordnung

31/05/2017 | Dienststelle für Umwelt

Per Entscheid vom 5. April 2017 (publiziert im Amtsblatt vom 14. April 2017) hob der Staatsrat den Beschluss betreffend die Beseitigung von ausgedienten Motorfahrzeugen und die Errichtung ihrer Abstellplätze vom 15. September 1976 auf. Damit die Gemeinden wissen, wie sie gegen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile vorgehen sollen, hat die Dienststelle für Umwelt eine entsprechende Vollzugshilfe im Gewässer- und Umweltschutz herausgegeben.