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Das Modell für das Abwasserreglement der Gemeinden wurde überarbeitet

06/05/2014 | Dienststelle für Umwelt

Nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Gewässerschutzgesetzes am 1. Januar 2014 wurde nun ebenfalls das Modell für das Abwasserreglement der Gemeinden überarbeitet.

Zusätzlich zu den Bedingungen zur Ableitung und Behandlung von Abwasser, sind im neuen Modell die Aufgabenbereiche der Gemeinden klar beschrieben, insbesondere in Bezug auf die individuelle Abwasserreinigung und auf das Abwasser aus industriellen und gewerblichen Betrieben. Ein wichtiger Punkt im Modell ist die Art der Festsetzung der Abwassergebühren, damit der Werterhalt der bestehenden Infrastruktur gewährleistet ist und die notwendigen, zukünftigen Investitionen sowie die nötigen Rückstellungen getätigt werden können (Spezialkonto).

Es wird den Gemeinden empfohlen, dieses Modell, welches mit der Entwicklung der Normen und Gesetze in Einklang gebracht worden ist, zu verwenden. Es wird empfohlen, jedes Reglement vor Annahme durch die Urversammlung/der Generalrat der Dienststelle für Umweltschutz zu unterbreiten.