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Obligatorische Feuerungskontrolle von Anlagen, die mit Heizöl extra-leicht oder mit Gas betrieben werden

27/02/2014 | Dienststelle für Umwelt

Die Feuerungskontrolle ist eine vorgeschriebene, produkteunabhängige Kontrolle (Art. 18. 19 und 21 der oben aufgeführten Verordnung). Sie sorgt für saubere, sparsame Feuerungen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Luftqualität und zur Erhaltung unserer Gesundheit. Sie ist gesetzlich geregelt:

  • Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983;
  • Luftreinhalte-Verordnung des Bundes vom 16. Dezember 1985;
  • Kantonales Gesetz über den Umweltschutz vom 18. November 2010;
  • Kantonale Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen vom 12. Dezember;

Die Wahl des Experten ist frei, wobei aus praktischen Erwägungen der Kaminfegerdienst empfohlen wird. Ein Expertisenbericht wird erstellt und der kantonalen Behörde zugestellt.