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Neues kantonales Gewässerschutzgesetz (kGSchG)

09/01/2014 | Dienststelle für Umwelt
Das neue kantonale Gewässerschutzgesetz (kGSchG) ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten, nach Ablauf der Referendums-Frist.

Dieses neue Gesetz ersetzt das BVGSGV von 1978. Dieses neue Werkzeug wird einen wirksamen Schutz der Gewässer im Rahmen von Bundesrecht gewährleisten. Ausserdem wird ein gezieltes Subventionierungs-System beibehalten (Art. 18. kGSchG).

Kantonales Gewässerschutzgesetz (kGSchG)vom 16. Mai 2013