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Getroffene Massnahmen der Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen im Rahmen der Pandemie COVID-19

17/03/2020 | Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen

Aufgrund der Entwicklung der Pandemie COVID-19 und der vom Staatsrat verhängten ausserordentlichen Lage wurde beschlossen, den Zugang zu den Schaltern der Ämter stark einzuschränken, um die Sicherheit der Kunden und der Mitarbeiter der Dienststelle zu gewährleisten. Die Kunden werden einzig bei Härtefällen und mit vorgängiger Terminvereinbarung empfangen. Alle üblicherweise am Schalter angebotenen Dienstleistungen sind weiterhin erhältlich. Die Betreibungsregisterauszüge können online auf der Internetseite der Dienststelle bestellt werden (www.vs.ch/dbk). Die Zahlungen müssen mittels Bank- oder Postüberweisung erfolgen. Die dazu erforderlichen Anweisungen sind ebenfalls auf der Internetseite der Dienststelle ersichtlich. Die Ämter sind weiterhin per Telefon, Briefpost und E-Mail erreichbar. Alle Versteigerungen sind suspendiert, da öffentliche Versammlungen aktuell verboten sind. Diese Massnahmen sind bis auf Weiteres anwendbar.

Ein eventueller Rechtsstillstand der Betreibungen unter Anwendung von Artikel 62 SchKG unterliegt der Kompetenz des Bundesrates.


Der Dienstchef für Betreibungs- und Konkurswesen


Cédric Moix