Medienmitteilung

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 23

21/10/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Bodenanalyse Weinbau


Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihrer Bodenanalysen zu überprüfen. Diese müssen im Intervall von max. 10 Jahren erneuert werden, im Rahmen der ÖLN-Anforderungen und des Zertifikat Vitiswiss. Analysen, die vor Herbst 2011 durchgeführt wurden, sind folglich zu erneuern. Die Proben können ab Ende des Wachstums der betreffenden Kultur sowie während der gesamten Ruheperiode entnommen werden.

Die Erstuntersuchung hat vor jedem Ausreissen (Erneuerung oder Neubepflanzung) zu erfolgen. Sie erlaubt unter anderem die Bestimmung der Grunddüngung und die Auswahl der Unterlage.

Die periodische Analyse gibt Auskunft über die Nährstoffgehalte einer Parzelle. Die Analyse muss maximal alle 10 Jahre erneuert werden, respektive alle 4 bis 6 Jahre bei vorhandenem Ungleichgewicht, Mangelerscheinigungen oder sonstigem Nährstoffstörungen.

Um die Bodenentnahmen auszuführen, stellt die Dienststelle für Landwirtschaft auf Anfrage der Winzer gerne Erdbohrer zur Verfügung. Zusätzlich wird auch eine Anleitung zur korrekten Probenentnahme sowie Säcke für deren Aufbewahrung bereitgestellt.

Anerkannte Labore für Analysen in Verbindung mit den ÖLN-Anforderungen für die Kulturperioden 2020/2021 sind folgende:
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-    Sol Conseil, Gland  
-    Hepia Genève, Jussy  
-    Ibu - Labor für Boden- und Umweltanalytik, Thun
-    Labor Ins AG Kerzers, Kerzers
​​​​​​​-    LBBZ Arenenberg, Salenstein

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