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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 19

26/08/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Kirschessigfliege (D. Suzukii)

Die derzeitigen Wetterbedingungen sind für die Entwicklung und Aktivität der Kirschessigfliege günstig.
Wir erinnern Sie an dieser Stelle daran, dass der Rebberg als Ganzes so sauber wie möglich zu halten ist, indem die  Präsenz  von  verletzten Früchten  und  Befallherden  mit  Essigfäulnis,  die  für  die  Kirschessigfliege höchst attraktiv sind, auf ein Maximum eingeschränkt wird. So empfehlen wir Ihnen, eventuelle Fäulnisherde regelmässig aus der Parzelle zu entfernen, die Begrünung kurz zu halten und die Trauben mithilfe von Seitennetzen gegen Wespen zu schützen. Der Einsatz von Gesteinsmehl (Kaolin) ist eine Möglichkeit, wenn Eiablagen beobachtet werden, nachdem die Fäulnisherde aus der Parzelle entfernt wurden.

Resultate der Kontrollen der Eiablagen auf Traubenbeeren
Es wurden Kontrollen auf 17 anfälligen Parzellen vorgenommen. 5 Parzellen (Rebsorte Gamay, Dunkelfelder, Pinot Noir, Eyholzen roter) überschreiten den Toleranzwert von 4% Beeren mit Eiablagen. Die detaillierten Resultate können eingesehen werden unter : http://www.agrometeo.ch/de/drosophila-suzukii-eiablage

Im Falle eines Verdachts auf einen Befall mit D. suzukii auf einer Parzelle können Sie Ihre Proben zum Weinbauamt bringen. Gehen Sie dabei  folgendermassen vor

  • Entnehmen Sie nach dem Zufallsprinzip innerhalb der Parzelle und der Traube 50 gesunde Beeren pro Parzelle
  • Schneiden Sie die Beeren samt Stiel mit einer Schere ab (ohne Stiel brechen die Beeren auf und können nicht kontrolliert werden)
  • Legen Sie die Beeren in einen beschrifteten Beutel: Name, Vorname, Telefonnummer, Gemeinde, Nr. der Parzelle, Ort, Rebsorte
  • Bringen Sie die Proben montags oder dienstags zum Weinbauamt.

 

Reifekontrolle der hauptsächlichsten Rebsorten

Der Durchschnitt der Resultate wird anhand eines Parzellennetzes, welches eine regionale Verteilung berücksichtigt, ermittelt. Der Ertrag pro m2 der Parzellen entspricht dem der Kategorie AOC (I), welche in der Verordnung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 vorgeschrieben ist.

Detaillierte Resultate sowie einen mehrjährigen Vergleich finden Sie im Internet unter https://www.vs.ch/landwirtschaft (Weinbau / technische Informationen / Reifekontrolle der Trauben) oder via das herunterladbare App «AgriVS» für Smartphones wie auch für Tablets.

Dienststelle fûr Landwirtschaft