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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 18

19/08/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)

Der Druck der Kirschessigfliege in den anfälligen Parzellen des Weinbaugebiets nimmt zurzeit schrittweise zu. Es handelt sich in erster Linie um Parzellen am Waldrand, in der Nähe von Obstgärten oder in feuchten Gebieten und/oder im Windschatten. Die Entwicklung von Herden mit Essig- und Graufäule (Botrytis), die in solchen Fällen beobachtet werden können, begünstigt unwiderruflich die Anwesenheit der Kirschessigfliege und erhöht das Risiko einer Verschlechterung der Traubenernte. Von einem Einsatz mit Insektiziden wird wegen ihrer beschränkten Effizienz (rasche Wiederbesiedlung durch ausgewachsene Individuen sowie Ineffizienz gegen Larven), ihrer möglichen schädlichen Wirkung auf Nützlinge und dem Risiko von Rückständen im Wein stark abgeraten.

Wir erinnern daran, dass weder die in der Parzelle gefangenen noch gesichteten ausgewachsenen Individuen genügend Merkmale aufweisen, um eine Behandlung zu entscheiden. Nur die Anwesenheit von Eiablagen auf den Beeren ist ausschlaggebend. Die Anwendung von Gesteinsmehl (Kaolin) im Bereich der Trauben wird übrigens in Risikoparzellen und/oder in Parzellen mit entdeckten Eiablagen empfohlen. Um die Effizienz der Behandlung zu optimieren, sind die Fäulnisherde und die verletzten Beeren vor der Anwendung abzuscheiden und aus der Parzelle zu entfernen.

Resultate der Kontrollen der Eiablagen auf Traubenbeeren

Es wurden Kontrollen auf 11 anfälligen Parzellen vorgenommen. 3 Parzellen (Rebsorte Gamay) überschreiten den Toleranzwert von 4 % Beeren mit Eiablagen. Die detaillierten Resultate können eingesehen werden unter http://www.agrometeo.ch/de/drosophila-suzukii-eiablage.

Im Falle eines Verdachts auf einen Befall mit D. suzukii auf einer Parzelle können Sie Ihre Proben zum Weinbauamt bringen. Gehen Sie dabei folgendermassen vor:

  • Entnehmen Sie nach dem Zufallsprinzip innerhalb der Parzelle und der Traube 50 gesunde Beeren pro Parzelle.
  • Schneiden Sie die Beeren samt Stiel mit einer Schere ab (ohne Stiel brechen die Beeren auf und können nicht kontrolliert werden).
  • Legen Sie die Beeren in einen beschrifteten Beutel: Name, Vorname, Telefonnummer, Gemeinde, Nr. der Parzelle, Ort, Rebsorte.  
  • Bringen Sie die Proben montags oder dienstags zum Weinbauamt.    

Reifekontrolle

Die offizielle Reifekontrolle beginnt am 18. August 2020. Die wöchentlichen Ergebnisse sind jeden Dienstag Ende Nachmittag verfügbar und online auf unserer Internetseite https://www.vs.ch/de/web/sca/controle-de-maturite-des-raisins oder unserer App AgriVS einsehbar. Die Ergebnisse werden auch jeweils in dieser Mitteilung veröffentlicht.

Direktzahlungen

Zur Erinnerung: Sie können sich noch bis zum 3. September 2020 für das freiwillige Direktzahlungsprogramm 2021 «Reduktion von Pflanzenschutzmitteln» anmelden unter: https://www.vs.ch/de/web/sca/online-erfassung-der-landwirtschaftlichen-daten

Kantonales Weinbauamt