News

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 15

29/07/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Phänologie

Die Reife der Rebsorten der 1. und 2. Epoche erfolgt in Châteauneuf ca. 2 Wochen früher als 2019. 2020 gleicht eher dem Jahr 2018. Angesichts des frühzeitigen Jahres sollten die Behandlungen der Rebsorten der 1. Epoche Ende Juli beendet sein und jene der Rebsorten der 3. Epoche (Humagne Rouge, Marsanne, ...) ca. zwei Wochen später.

Echter und falscher Mehltau

Der Schutz gegen den echten und den falschen Mehltau muss bis zum Reifebeginn fortgesetzt werden.

In Parzellen mit einem Beregungsbewässerungssystem sowie nach starken Gewittern, welche die Früchte beschädigen könnten, ist es unerlässlich, den Schutz von Laub und Trauben in den nachfolgenden 2 bis 3 Tagen zu erneuern.

Sind die Reben bereits mit echtem Mehltau befallen, fahren Sie mit der Behandlung mit Netzschwefel 5 kg/ha im Abstand von maximal 10 Tagen fort. Zwischenzeitliche Heilbehandlungen (Netzschwefel) sind noch möglich, wobei jedoch Stäubungen in Parzellen mit schliessenden Trauben vermieden werden sollten.

Die Anwendungen auf Reben mit Symptomen von falschem Mehltau sind alle zwei Wochen bis zur Reife oder vorbeugend bei Niederschlägen zu erneuern.

In gesunden Reben können nun die Abstände zwischen zwei Anwendungen erhöht werden. Natürliche Produkte wie Schwefel, Kaliumbicarbonat (nur als Gemisch mit Netzschwefel, 0.2 %, 250 gr. Cu/ha pro Anwendung nicht überschreiten und nicht mit flüssigem Kupfer vermischen), Kupfer, Kaliumphosphonat, Lamarin, Schwefel-Tonerde (nicht mit Kupfer mischen) sind für die letzten Behandlungen ebenfalls geeignet.

Essigfäule

Die von Essigfäule befallenen Trauben werden hellbraun und riechen stark nach Essigsäure. Falls diese Krankheit auf Vogel-, Bienen- oder Wespenfrass zurückgeführt werden kann, sollten möglichst früh (vor dem Farb-umschlag) Seitennetze angebracht werden. Gemäss den im Wallis in den letzten Jahren durchgeführten Versu-chen verhindern diese grösstenteils auch die Eiablage der Kirschessigfliege.

Falls die Krankheit auf Wespenfrass zurückgeführt werden kann, können Fangfallen den Befallsdruck reduzieren (6 dl Bier, 2 dl Sirup und 2 dl Essig, versetzt mit Abwaschmittel, in einer PET-Flasche, an welcher Öffnungen von 2 cm Durchmesser im oberen Bereich gemacht wurden).

Sind Trauben von Essigfäule befallen, müssen die Krankheitsnester unmittelbar nach deren Auftreten wegge-schnitten und aus der Rebparzelle entfernt werden. Nur so kann die Attraktivität für Essigfliegen reduziert und der Krankheitsdruck in den nächsten Jahren verringert werden.

Ein bis zwei Spritzungen der Traubenzone mit einem Kupferpräparat im Verlaufe des Monats August können gewisse Wirkungsergebnisse erzielen. Die erlaubte Obergrenze des Kupfereinsatzes darf jedoch nicht überschritten werden (4 kg Reinkupfer pro Hektare für den ÖLN, 3 kg/ha für das Vitiswiss-Zertifikat)!

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) : Überwachung und Kontrolle der Eiablagen

Ab Anfang August bis zur Weinlese ist es möglich, die Entwicklung und das Risiko für Schäden durch die Kirschessigfliege auf www.agrometeo.ch/de/drosophila-suzukii-eiablage zu verfolgen.

Das Weinbauamt kontrolliert die Eiablagen auf den in anfälligen Parzellen entnommenen Traubenbeeren. Jede Woche von der Reife bis zur Weinlese werden pro Parzelle 50 gesunde Beeren von 5 Trauben zufällig entnom-men. Die Zahl der Beeren mit Eiablagen wird mit Hilfe einer Lupe (Vergrösserung 5 bis 20x) ermittelt.

Fallenaktion : Amerikanische Rebzikade

Die Dienststelle für Landwirtschaft brachte in ca. 40 Parzellen gelbe, haftende Fallen an (2 pro Parzelle). Dies wurde gemacht, um die Verteilung des Scaphoideus titanus, des Vektors der goldgelben Vergilbung, in unserem Kanton besser zu eruieren. Wir danken den betroffenen Weinbauern für ihr Verständnis und bitten sie, die Fallen bis zur Entnahme (ca. am 10. August 2020) in der Parzelle zu belassen.

Holzkrankheit : ESCA

Wie in den Vorjahren wurden auch dieses Jahr zahlreiche Rebstöcke, die teilweise oder ganz verdorrt sind, im Weinberg festgestellt. Dieses plötzliche Verdorren, das meistens ab Mitte Juli zu sehen ist, ist auf die Anwesen-heit von Pilzen im Holz (Stock) zurückzuführen. Befallene Stöcke sind zu kennzeichnen und spätestens bis im Herbst aus dem Rebberg zu entfernen und zu verbrennen. Nur so kann vermieden werden, dass gesunde be-nachbarte Rebstöcke beim Schnitt infiziert werden.

Zum Schluss muss noch darauf hingewiesen werden, dass abgestorbene Stöcke und Holz, das bereits mehr als zwei Jahre abgestorben ist, umgehend aus den Parzellen entfernt und verbrannt werden müssen. Sollte dieses Holz als Kaminholz verwendet werden, so muss es zuerst trocken gelagert werden.

Kantonales Weinbauamt