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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 14

22/07/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Echter und falscher Mehltau

Die Wetterlage ist nach wie vor sehr günstig für die Entwicklung von echtem Mehltau. Symptome von echtem Mehltau werden häufig auf Blatt und Traube beobachtet. Auf Parzellen mit Myzel können zwischen den Behandlungsintervallen von nach wie vor 10 Tagen, Heilbehandlungen in Betracht gezogen werden (Netzschwefel oder Netzschwefel in Verbindung mit Kaliumbicarbonat oder Schwefel in Pulverform).

Es werden immer mehr Symptome von echtem Mehltau beobachtet. In der Region Saillon-Leytron-Chamoson wurden Flecken auf Blättern gemeldet. Die Früchte können bis zu Beginn der Reife kontaminiert werden. Deshalb ist es wichtig, sie bis zu diesem Stadium gut zu schützen und darauf zu achten, dass die Abstände zwischen den Behandlungen nicht zu gross sind.

Bei gesunden Rebstöcken (ohne echten oder falschen Mehltau) können die Behandlungsintervalle unter Berücksichtigung der Wettervorhersagen auf 12-13 Tage ausgeweitet werden.  

Stiellähme

Die Stiellähme ist eine physiologische Störung. Es handelt sich um braun-schwarze Nekrosen auf den Stielgerüsten. Die dazu gehörenden Beeren schrumpfen und bleiben sauer. Die Ursachen sind mannigfaltig.

Die direkte Bekämpfung geschieht durch eine zweimalige Applikation von Bittersalz beim Weichwerden in einem Intervall von 10 Tagen (20 kg pro Hektar in 400-1’000 Liter Wasser). Spezifische Handelspräparate sind ebenfalls erhältlich. Die langfristigen Massnahmen sind: eine ausgeglichene Wuchsstärke, Wahl einer geeigneten Unterlage, harmonische Düngung oder Begrünung.

Drosophila suzukii (Kirschessigfliege)

Vorbeugende Massnahmen

  • angemessenes Auslauben der Traubenzone;
  • kurz geschnittene Bodenbegrünung während der Reifung;
  • Regulierung des Ertrags vor der Reife oder Entfernung aus der Parzelle der zuckerhaltigen Trauben;
  • Schäden, die durch Wespen, Vögel, usw. verursacht werden, können präventiv durch das Anbringen von feinmaschigen Seitennetzen bekämpfen werden, um somit das Auftreten von Essigfäulnis in anfälligen Parzellen einzuschränken;
  • regelmässige Beseitigung der Befallsherde von Essigfäule;
  • den ganzen Weinberg so sauber wie möglich halten. Das Vorhandensein von verdorbenen Früchten sowie von Essigstichherden ist auf ein Maximum einzuschränken.

Vogelschutznetz

Werden Vogelschutznetze eingesetzt, dann gilt es alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit diese für Vögel und kleine Säuger nicht zu Fallen werden. Rebnetze mit hellen und auffälligen Farben verwenden. Enden von Netzen über dem Boden spannen und keine losen Teile auf dem Boden liegen lassen. Netze regelmässig kontrollieren und falls nötig Löcher verschliessen und gefangene Tiere befreien. Zum Schluss die Netze unbedingt nach der Traubenernte sofort entfernen.

Der Einsatz von Seitennetzen weist eine gute Wirksamkeit auf und verringert das Risiko, dass Tiere gefangen werden.

Kantonales Weinbauamt